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Preisnachlass nach verpatztem Urlaub
Wenn der Urlaub die Erwartungen nicht erfüllt und der Reiseveranstalter seine Versprechen nicht hält, können Sie einen Preisnachlass einfordern. Die Frankfurter Tabelle bietet eine Übersicht, für welche Mängel wieviel Prozent angemessen sind.
Ein Urlaub sollte eigentlich die schönste Zeit im Jahr sein. Doch manchmal helfen bei Pauschalreisen alle Erkundigungen im Vorfeld nicht und die gebuchte Unterkunft entspricht nicht dem, was im Prospekt versprochen wurde. Es kommt nicht selten vor, dass die Ausstattung des Hotels schlecht, das Service mangelhaft oder der Weg zum Strand länger als angepriesen ist.
Frankfurter Tabelle auch in Österreich üblich
Wenn man sich im Urlaub ärgern muss, sollte zumindest beim Zahlen die Gerechtigkeit siegen. Hier gilt es, hartnäckig zu bleiben und einen Preisnachlass, der einem nach der Enttäuschung zusteht, einzufordern. Entweder beim Verhandeln mit dem Betreiber oder notfalls vor Gericht.
Die Frankfurter Tabelle ist bei der Berechnung von Preisnachlässen ein guter Anhaltspunkt. Sie gibt an, wieviel Prozent des Preises Sie bei bestimmten Mängeln einfordern können. Treten mehrere Mängel auf, dürfen diese in einem gewissen Rahmen addiert werden. Die Liste wurde von Richtern am Landesgericht Frankfurt erstellt. Sie wird auch von österreichischen Gerichten immer wieder herangezogen, um Ansprüche auf Preisminderung zu bewerten. Verbindlich ist die Tabelle allerdings nicht.
Machen Sie Beweisfotos
Wenn Sie im Urlaub Mängel feststellen, halten Sie diese auf Fotos oder Videos fest. Lassen Sie sich vom örtlichen Reiseveranstalter eine Bestätigung geben. So können Sie in der Heimat dann leichter Geld zurückfordern.
Die Frage, ob ein Mangel vorliegt, bezieht sich auch auf die Werbung vor Reiseantritt. Wird im Prospekt kein Schwimmbad erwähnt, muss der Anbieter auch über keines verfügen. Außerdem muss eine gewisse Verhältnismäßigkeit vorliegen. Dringt eine einzelne Ameise in das Hotelzimmer ein, ist kein Preisnachlass zu erwarten. Bei einer ganzen Ameisenarmee ist es freilich etwas anderes.
Bei Ungeziefer bis zu 50 Prozent
Bei verdorbenen oder ungenießbaren Speisen können zwischen 20 und 30 Prozent eingefordert werden. Für Lärm in der Nacht werden 10 bis 40 Prozent fällig. Ist das Service nicht vorhanden, gibt es bis zu 25 Prozent Nachlass. Bei Ungeziefer oder schweren Schäden wie Risse oder Feuchtigkeit sind 10 bis 50 Prozent Ersparnis möglich. Alle Kategorien finden Sie in der Tabelle darunter.
Frankfurter Tabelle
Leistung
Preisminderung in Prozent
1. UNTERKUNFT
Abweichung vom gebuchten Objekt
10-25
Andere Lage
5-15
Andere Art der Unterbringung im gebuchten Hotel
5-10
Andere Zimmerart
20-30
Zimmer mangelhaft
Zu klein
5-10
Fehlender Balkon
5-10
Fehlender Meerblick
5-10
Fehlendes eigenes Bad/WC/Dusche
10-25
Fehlende Klimaanlage
10-20
Fehlendes Radio/TV
5
Zu geringes Mobiliar
5-15
Schäden (Risse, Feuchtigkeit...)
10-50
Ungeziefer
10-50
Ausfall von Versorgungseinrichtungen
Toilette
15
Bad/Warmwasserboiler
15
Strom-/Gasausfall
10-20
Wasser
10
Klimaanlage
10-20
Lift
5-10
Service
Vollkommener Ausfall
25
Schlechte Reinigung
10-20
Ungenügender Wäschewechsel
5-10
Beeinträchtigungen
Lärm am Tag
5-25
Lärm in der Nacht
10-40
Gerüche
5-15
Fehlen zugesagter Kureinrichtungen
20-40
2. VERPFLEGUNG
Vollkommener Ausfall
50
Mängel
Eintöniger Speisezettel
5
Nicht genügend warme Speisen
10
Verdorbene, ungenießbare Speisen
20-30
Service
Selbstbedienung statt Kellner
10-15
Essen in Schichten
10
Langes Warten
5-15
Schmutz (Tische, Gedeck)
5-15
Fehlende Klimaanlage im Speisesaal
5-10
3. SONSTIGES
Wurde zugesagt, fehlt aber....
Pool
10-20
Sauna
5
Tennisplatz
5-10
Minigolf
3-5
Segelschule, Reitmöglichkeit, Tauschschule, Strandliegen, Sonnenschirme
5-10
Kinderbetreuung
5-10
FKK-Strand
10-20
Snack- oder Strandbar; Boutique
0-5
Restaurant oder Supermarkt
0-30
Disco, Nachtclub, Kino...
5-15
Reiseleitung
0-30
Unmöglich, im Meer zu baden
10-20
Verschmutzter Strand
10-20
Zeitverlust durch...
Umzug im gleichen Hotel
Anteiliger Reisepreis für 1/2 Tag
Umzug in ein anderes Hotel
1 Tag
4. TRANSPORT
Abflug mehr als 4 Stunden verschoben
5 % des anteiligen Reisepreises für einen Tag für jede weitere Stunde
Ausstattungsmängel
Niedrigere Klasse
10-15
Erhebliche Abweichung vom normalen Standard
5-10
Service
Verpflegung
5
Fehlen der in der Flugklasse üblichen Unterhaltung
5
Auswechslung des Transportmittels
Der auf die Transportverzögerung entfallende anteilige Reisepreis
Kein Transfer zum Hotel
Kosten des Ersatztransportmittels