Niederösterreich

Bitterkalter Winter droht nach Preis-Rallye der EVN

Die EVN hebt mit September die Preise an, viele können sich Strom nicht mehr leisten. Doch wann dreht die EVN den Strom ab und wer darf Raten zahlen?

Nicht jeder wird es diesen Winter warm haben
Nicht jeder wird es diesen Winter warm haben
Getty Images

Viele Menschen zittern bereits jetzt im heißen August vor dem bevorstehenden Winter und den horrenden Strom- und Gasrechnungen, die den Haushalten in NÖ und Wien ins Haus flattern werden. Denn ausgerechnet vor Beginn der Heizperiode hebt die EVN die Preise an - mehr dazu hier.

Mit Beginn der Woche informierte die EVN rund die Hälfte ihrer 600.000 Strom- und 300.000 Gaskunden per Schreiben über die anstehende Preisanpassung. Ausgenommen waren nur Fixtarif-Kunden und Floating-Tarif-Kunden.

Doch im ersten Teil des Schreibens wird nur festgehalten, dass ab jetzt zwei Mal statt ein Mal im Jahr die Preise angeglichen werden können bzw. dürfen. Weiters wurde die Ratenzahlung thematisiert und "gewisse Änderungen" des Vertragsgegenstandes - mehr dazu hier.

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    Infoschreiben über Anpassung der EVN
    Infoschreiben über Anpassung der EVN
    privat

    Beim Stichwort Raten hakte "Heute" bei der EVN nach: "Wir werden total flexibel sein bei Ratenzahlungen. Noch flexibler als bisher", verspricht Konzernsprecher Stefan Zach und unterstreicht: "Wir werden uns in jedem einzelnen Fall um eine gute Lösung bemühen."

    Kein Abschalten, aber Klage

    Noch vor dem Info-Schreiben hatte sich der Energie-Riese mit der Arbeiterkammer NÖ auseinandersetzen müssen. "Wir einigten uns schließlich auf einen Abschalt-Verzicht von 1. Dezember 2022 bis 31. März 2023 für private Haushalte", erklärt Zach. Das heißt: Grundsätzlich sollten die meisten Menschen im Winter nicht frieren. Aber: Wer mit den Zahlungen massiv in Rückstand gerät, ist noch lange nicht aus dem Schneider. Denn die Rückstände werden wohl nicht einfach so erlassen werden, werden eingemahnt und zur Not eingeklagt werden.

    Ohne Strom im kalten April ...

    Und: Besonders hartnäckigen Nichtzahlern droht sowohl ein Abschalten der Energie entweder noch im kalten November oder im noch frischen April. Die Heizperiode in Österreich ist grundsätzlich von 1. Oktober bis 30. April. Da die EVN die Preise jetzt zwei Mal im Jahr anpassen darf, droht im schlimmsten Fall die nächste Erhöhung mit 1. April. Nur: Mit 2022 wurde die Preiserhöhung - wenig sozial - bereits auf September vorverlegt, obwohl die EVN Rekord-Umsatzzahlen eingefahren hatte.

    Mittlerweile kostet eine Kilowattstunde Strom mit 12-monatiger Preisgarantie ohnedies saftige 35 Cent, Gas rund 15 Cent. Zum Vergleich: Letztes Jahr um diese Zeit kostete eine kWh Gas rund 2 Cent, Strom unter 10 Cent.

    "Maul halten, zahlen"

    Die Wartezeiten am Servicetelefon der Energieanbieter betragen derzeit rund 2 Stunden und mehr. "Bereits 100 Minuten in der Warteschleife, weil ich eine kleine Auskunft zum Tarif und zur Ratenerhöhung brauche! Da ist ein Megakonzern angesichts einer klarerweise erhöhten Nachfrage nicht fähig, mehr Mitarbeiter fürs Callcenter einzustellen? Weit haben wir es gebracht. So wird mittlerweile mit zahlenden Kunden verfahren, zahlen und Maul halten!", so etwa Kundin Sabine F.