Nutzen Sie ihren WLAN-Router alleine? Bald vielleicht nicht mehr. Ein deutsches Urteil sagt, dass Firmen die Router ihrer Kunden für das öffentliche Netz nutzen dürfen.
Es könnte ein richtungsweisendes Urteil des deutschen Bundesgerichtshof sein: Dieses entschied, dass der Kabelnetzbetreiber Unitymedia die Router seiner Kunden nutzen darf, um öffentlich zugängliche WLAN-Netzwerke einzurichten. Damit widersprach das Gericht der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Ausgangspunkt war der Router eines Kunden. Dieser sendete nicht nur ein privates WLAN-Signal im Haushalt, sondern auch ein zweites, öffentliches WLAN-Signal, in das sich alle Kunden in der Nähe einloggen konnten. Der Verbraucherschutz wurde eingeschaltet – und immer mehr Fälle, in denen private Router für ein öffentliches WLAN sorgen, wurden bekannt, auch bei anderen Anbietern.
Darf öffentliche Hotspots einrichten
Weil dies eine "unzumutbare Belästigung" sei, zog die Verbraucherzentrale vor Gericht und bekam vor dem Landgericht Köln recht. Allerdings drehte erst das Oberlandesgericht und nun das Bundesgericht den Spruch um. So heißt es, dass zweite Signal stelle zwar "eine Belästigung" dar, aber keine "unzumutbare". Und: Der Kunde habe ja ein Widerspruchsrecht. Der Anbieter darf dafür nun öffentliche Hotspots über private Router einrichten.
Allerdings nur, wenn beide Signale getrennt voneinander ausgestrahlt werden und öffentliche Nutzer keinerlei Zugriff auf das private Signal oder die Daten der Betreiber erlangen können. (rfi)