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Private Überwachungskameras: EuGH entscheidet

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia.com

Private Überwachungskameras am eigenen Haus zum Schutz gegen Kriminelle werden immer beliebter. Ob Privatleute auch die europäischen Datenschutzregeln einhalten müssen, entscheidet der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in einer Grundsatzentscheidung. Anlass ist ein Fall aus Tschechien, der den Luxemburger Richtern zur Klärung vorgelegt wurde.

Ein Tscheche hatte nach mehreren Vandalenakten gegen sein Haus eine Kamera montiert, die seinen Eingang, die Straße davor und den Eingang des gegenüberliegenden Hauses filmte. Bei der nächsten Attacke erfasste er damit tatsächlich zwei Verdächtige, die dem Video zufolge mit einer Schleuder eine Fensterscheibe zerschossen hatten.

Verstoß gegen Richtlinien

Einer der Verdächtigen bezweifelte jedoch die Rechtmäßigkeit der Überwachung und wandte sich an die tschechischen Datenschützer. Die sahen tatsächlich einen Verstoß gegen die europäische Datenschutzrichtlinie, weil Personen ohne Zustimmung oder auch nur Kenntnis gefilmt wurden. Der tschechische oberste Verwaltungsgerichtshof will vom EuGH wissen, ob möglicherweise eine Ausnahme gilt.

Der Gutachter beim EuGH glaubt dies nicht: In seiner Stellungnahme vom Juli vertrat er die Auffassung, dass die EU-Richtlinie greift. Sie sieht unter anderem vor, dass alle, die erfasst werden könnten, informiert werden müssen - dass also ein Hinweis oder die Kamera selbst klar sichtbar ist.