Steiermark

Probezeit für Eltern, die Baby fast verhungern ließen

Bedingte Haftstrafen wurden über jene Eltern in Graz verhängt, die ihr Baby fast verhungern ließen. Sie müssen sich in einer Probezeit bewähren.

Rene Findenig
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Die Eltern des Babys wurden zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt.
Die Eltern des Babys wurden zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt.
Unsplash/Symbolbild

Im Dezember 2019 war im Landeskrankenhaus Graz ein gesundes Mädchen mit 2.600 Gramm auf die Welt gekommen. Anfang Jänner schlug dann eine Kinderärztin Alarm: Das Baby hatte nur noch knapp 1.800 Gramm, eine Körpertemperatur von 34 Grad und einen kaum wahrnehmbaren Herzschlag. Ihre Diagnose: Nur Stunden später wäre das Mädchen tot gewesen. Die Eltern mussten sich am Dienstag vor dem Gericht verantworten.

Vater und Mutter schilderten vor der Richterin, dass das Kind, übrigens das vierte der syrischen Familie, immer gestillt worden sei. Dennoch habe das Kind immer mehr abgenommen, zum Arzt seien sie aber nicht gegangen – aus Unwissenheit. Bekannte hätten den Eltern erklärt, dass ein Baby erst von einem Arzt oder im Krankenhaus behandelt werde, wenn es eine Geburtsurkunde habe. Diese erhielt die Familie am 7. Jänner, erst danach wurde das Baby direkt zu einer Kinderärztin gebracht.

Richterin glaubte Eltern nicht

Diese Unwissenheit war es auch, weswegen sich die Eltern nicht wegen Absicht, sondern wegen grober Vernachlässigung vor Gericht verantworten mussten. Die Richterin wollte der Erklärung nicht ganz folgen: Sie sei überzeugt, dass die Eltern gewusst hatten, dass sie das Baby ohne Dokumente in einem Spital hätten behandeln lassen können und es in Kauf genommen hätten, das Mädchen zu vernachlässigen. 

Vater und Mutter, die sich schuldig bekannten, wurden rechtskräftig zu sieben Monaten bedingter Haft verurteilt – ins Gefängnis müssen sie dadurch nicht. Allerdings bekamen sie eine Probezeit von drei Jahren auferlegt, in der sie sich als Eltern beweisen müssen. Die Eltern nahmen das Urteil an.

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