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Produkt-Warnung: Achtung vor dieser sprechenden Puppe

Heute Redaktion
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Bild: Hersteller

Die Puppe Cayla des Herstellers "Genesis Toys" ist in der Lage, Antworten auf Kinderfragen zu geben, Geschichten vorzulesen und gemeinsam Spiele zu spielen. Die Puppe wird als interaktives Spielzeug vermarktet. Sie hat ein Mikrofon, Spracherkennung, Netzwerkzugang und lässt sich über eine dazugehörige Applikation steuern - sowohl iOS und Android.

Die Puppe Cayla des Herstellers "Genesis Toys" ist in der Lage, Antworten auf Kinderfragen zu geben, Geschichten vorzulesen und gemeinsam Spiele zu spielen. Die Puppe wird als interaktives Spielzeug vermarktet. Sie hat ein Mikrofon, Spracherkennung, Netzwerkzugang und lässt sich über eine dazugehörige Applikation steuern - sowohl iOS und Android.

Jetzt hat die norwegische Verbraucherorganisation Forbrukaerradet die Puppe unter die Lupe genommen und dabei einige Fehler entdeckt: Technische Sicherheitslücken, bedenkliche Datenschutzklauseln und Verletzung der Privatsphäre. Auch wird "Genesis Toys"  Schleichwerbung vorgeworfen.

Die technischen Fehler

Mit einem bluetoothfähigen Smartphone und ohne viel Know-how kann jeder einfach und rasch mit der Puppe sprechen - aber auch alles in ihrem Umfeld mithören, weil die Bluetooth-Verbindung völlig ungesichert ist.

"Dieses Sicherheitsrisiko muss dem Unternehmen schon länger bekannt sein, denn es gibt genug Berichte im Internet, in denen von einem "Hack" der Puppe berichtet wird, z.B. in einem BBC-Beitrag von Jänner 2015. Geändert hat sich aber wenig", kritisiert Ulrike Docekal vom Verein für Konsumenteninformation (VKI). Dabei könnte das man das Problem einfach beheben, z.B. mit Sicherung durch einen Code oder indem man vorsieht, dass man die Puppe in der Hand haben muss, um das Smartphone/Tablet zu verbinden.

Werbung/Kinderwerbung/Schleichwerbung

Die Puppe hat Sätze einprogrammiert, um Gespräche zu führen. Sie redet aber auch gern darüber wie sie z.B. Disneyfilme liebt. Der App-Hersteller "Toy Quest" steht neben anderen Unternehmen auch in einer Geschäftsbeziehung zu Disney. "Es ist in unseren Augen wesentlich, dass vor allem bei Kindern, die hier besonders schutzbedürftig sind, auf die Einhaltung der Persönlichkeits- und der Konsumentschutzrechte geachtet wird", so Docekal.

Die Tipps für Konsumentinnen und Konsumenten

1) Wenn Sie das Spielzeug bestellt haben und nicht mehr wollen, können Sie bei Kauf im Internet (oder telefonisch) noch vom 14tägigen Rücktrittsrecht ab Erhalt der Ware Gebrauch machen.

2) Wenn diese Frist verstrichen ist, können Sie unter Umständen wegen Mängeln, etwa den oben geschilderten Sicherheitsbedenken, Gebrauch von Ihrem gesetzlichen Gewährleistungsrecht machen. Die VKI-Beratung kann Sie hier unterstützen.

3) Wenn Sie die Bedenken der Konsumentenschützer teilen – beschweren Sie sich beim Handel und den Herstellern.

4) Reden Sie mit Ihrem Kind darüber, was das Spielzeug kann und was es bedeutet, dass es mit dem Internet verbunden ist.

5) Sehen Sie sich an, wie die Puppe auf Fragen reagiert. Sie wird mit vorprogrammierten Sätzen geliefert, kann sich aber auch Antworten aus dem Internet beschaffen.

6) Lassen Sie die Puppe nicht eingeschaltet herumliegen, sie funktioniert wie ein Bluetooth-Kopfhörer, und Fremde können einfach via Bluetooth die Verbindung zur Puppe herstellen.