Das Protokoll der Polizei im Fall "Häftling Michael H. (42)" wirft einige Fragen auf: Nur fünf Tage vor seinem Tod hatte der Stein-Insasse versucht, sich mit einem Schuhband seiner Sportschuhe zu erdrosseln. Seine Suizid-Absichten waren sowohl Personal, als auch Mithäftlingen bekannt.
Am 24. Oktober wurde dem 42-Jährigen noch das Mittagessen in die videoüberwachte Zelle der Krankenanstalt Krems-Stein gebracht. Die Einzelzelle ist permanent videoüberwacht, es handelt sich dabei um eine Live-Übertragung, wobei dies jedoch nicht aufgezeichnet wird.
Um 13.55 Uhr bemerkte der diensthabende Beamte, dass sich Michael H. erhängt hatte. Der Haftraum wurde geöffnet, der Untergebrachte wurde von der Schnur des Wäschenetzes heruntergeschnitten und sofort reanimiert. Der um 14.15 Uhr eingetroffene Notarzt konnte nur noch den Tod des Insassen feststellen. Abschiedsbrief wurde keiner gefunden.
Die Mutter von Michael H. kämpft nun mit Anwältin Astrid Wagner: "Sowas hätte verhindert werden müssen. Es war sogar Mithäftlingen bekannt, dass er sterben wollte. Er sprach ja häufig davon", meint die Advokatin. Die Anwältin weiter: "Die Familie ist empört, dass der Vorfall nur einem kleinen Beamten angelastet werden soll. In Wahrheit ist das System schuld, man hat ihm eine gescheite Therapie vorenthalten. Es wurde allein gelassen. Ich hatte einen Therapeuten organisiert, den man wegen Corona nicht reingelassen hat."
Seine Mutter ist sehr traurig: „Michael war ein lieber Bub, der manchmal halt zu impulsiv in den Dingen war, die er sagte. Doch er hätte nie in ein Gefängnis wie Stein kommen dürfen. Er hätte regelmäßige Therapien gebraucht. Eine Vorbereitung für ein späteres Leben in Freiheit! Doch dies ist in diesem System nicht vorgesehen. Man macht die Menschen so aber systematisch kaputt. Bis sie sich selbst töten!“
Michael H. war am berüchtigten „Felsen“ in jener Justizanstalt, in der viele Langzeithäftlinge (darunter viele Lebenslange) untergebracht sind. Unvorstellbar, denn er hatte wegen gefährlicher Drohung gegenüber seiner Exfreundin nur acht Monate Freiheitsstrafe ausgefasst. Zusätzlich dazu aber eine Verurteilung nach § 21.2 Maßnahmengesetz, welches eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher mit sich bringt.
Bereits zweimal gab es eine Mahnwache vor der Justizanstalt Stein. Die letzte Größere fand am letzten Oktobertag statt. Weitere sind geplant. Der Steirer wird am 11. und 12. November verabschiedet bzw. beigesetzt, eine weitere Mahnwache soll folgen,
Suizidgedanken? Holen Sie sich Hilfe, es gibt sie.
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Als erstes Zeichen war am letzten Oktobertag eine Mahnwache vor der Justizanstalt Stein abgehalten worden. Der Steirer wird am 11. und 12. November verabschiedet bzw. beigesetzt.