Urteil in Graz

Prozess: Lehrer begrapschte 13-Jährige im Unterricht

Der Angeklagte (48) soll einer Schülerin an die Brüste gefasst haben, stand nun wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht – er bekam 8 Monate bedingt.

Wien Heute
Prozess: Lehrer begrapschte 13-Jährige im Unterricht
Lehrer soll Schülerin in Mittelschule begrapscht haben, nun stand er vor Gericht.
Getty Images (Symbolbild)

Ein Mittelschul-Lehrer aus der Südost-Steiermark musste sich nun vor Gericht in Graz verantworten – wir berichteten. Der gebürtige Ungar soll schon länger durch unangebrachte Äußerungen gegenüber Schülerinnen in der Mittelschule aufgefallen sein. Immer wieder soll er betont haben, wie schön die minderjährigen Mädchen seien, sie an Oberarmen, Schultern, Nacken oder Haaren berührt haben. 

"Intensiv an die Brüste gefasst"

Damit nicht genug: Einer 13-jährigen Schülerin soll er laut Anklage "intensiv" an die Brüste gefasst haben. Zuerst berührte er sie im Nacken, um sie dann "zielgerichtet an ihren Brüsten zu erfassen", wie es in der Anklageschrift heißt. Der Übergriff soll mehrere Sekunden gedauert haben. 

Angeklagter sprach von "Intrige"

Der Angeklagte leugnete am Donnerstag vor Gericht die Vorwürfe – er könne sich die Angaben seiner Schülerinnen nicht erklären. Es müsse sich um eine Intrige handeln. Niemand habe die Angaben des Opfers bestätigt, so der vom Wiener Strafverteidiger Roland Friis vertretene Lehrer vor Gericht. "Sexualdelikte passieren oft so, dass niemand etwas mitbekommt", konterte der Richter. Die Direktorin der Mittelschule gab an, dass die Klasse sehr verstört gewirkt habe. Schülerinnen hätten zu ihr gesagt, dass sie nicht mehr von dem Pädagogen unterrichtet werden wollen. 

Strafverteidiger Roland Friis vertrat den Angeklagten
Strafverteidiger Roland Friis vertrat den Angeklagten
zVg

8 Monate bedingt, 3.600 Euro Geldstrafe

Das Opfer fand Gehör vor Gericht, die Schöffen glaubten ihm. Der verdächtige Lehrer wurde zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt, dazu kommen noch 3.600 Geldstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

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