Im Jahr 2015 verabreichte eine Mutter aus dem Bezirk Tulln ihrer vierjährigen Tochter einen vom Arzt verschriebenen codeinhältigen Hustensaft und ging mit dem Mäderl schlafen. In der Früh hielt sie ihr totes Kind im Arm. Es sollte der Beginn eines Alptraums werden, der bis heute nicht endet.
Die Frau beschloss, den Hersteller des Hustensaftes auf rund 100.000 Euro Schmerzensgeld zu klagen – "Heute" berichtete mehrmals hier und hier. Das Mittel wurde kurz nach dem Tod des Mädchens für unter 12-Jährige verboten.
Der Grund: Codein metabolisiert sich im Körper zu Morphin, rund ein bis zwei Prozent der Bevölkerung sind "ultrarapid metabolizer", das bedeutet, dass sie den Wirkstoff schneller und stärker verstoffwechseln, was in Folge zu einer Überdosis und Atemlähmung und so zum Tod führen kann. Die meisten Menschen wissen bloß nicht, dass sie das sind. In der Packungsbeilage des Hustensaftes fand sich zum Zeitpunkt des Todes der Vierjährigen auf diese mögliche, fatale Komplikation auch kein Hinweis.
Für die Niederösterreicherin begann nach Klagseinbringung eine Odyssee vor Gericht, die Pharma-Firmen machten nämlich keine Anstalten, auf einen Vergleich einzugehen. "Die wollen nicht einen Groschen zahlen", resümiert ihr Anwalt Franz Kienesberger im "Heute"-Gespräch. Nach einem Ping-Pong-Spiel, in dem sich sowohl Hersteller, als auch Abfüller den Ball der Schuld zuspielten, wurden dann zur Sicherheit beide geklagt.
„"Die wollen nicht einen Groschen zahlen."“
Der erstzugewiesene Richter erklärte sich aufgrund seines Wohnortes (er lebt in der selben Gemeinde, Anm.) für befangen, Gutachten-Gebühren wurden spät bezahlt, dann zogen die Anwaltsteams der Pharma-Firmen alle Register.
Den Fall vor dem Handelsgericht Wien gewann die Mutter mit ihrem Anwalt Kienesberger, doch die Pharmakonzerne legten Berufung ein. Es sei ja gar nicht bewiesen, dass die Mutter und ihre Familie (die Zwillingsschwester des verstorbenen Mädchens sowie ihre beiden Halbgeschwister) nach dem Tod des Mädchens so sehr gelitten hätten, dass ihnen Schmerzensgeld überhaupt zustünde, so die Argumentation. Juristisch nennt sich das "Schockschaden mit Krankheitswert".
Das Oberlandesgericht kam zu dem Schluss: Stimmt. Es wurde nicht bewiesen, ob die Familie einen Schockschaden mit Krankheitswert oder "nur" einen "Trauerschaden ohne Krankheitswert" erlitten habe. Deshalb muss der Fall jetzt neu aufgerollt werden.
Wieder zurück am Handelsgericht Wien: Ein psychiatrisches Gutachten zum Leiden der Mutter sollte nun einen endgültigen Schlussstrich unter den Fall ziehen. Es bescheinigt eindeutig einen "Schockschaden mit Krankheitswert" – für alle klagenden Familienangehörigen, also die Mutter, die Zwillingsschwester und die beiden Halbgeschwister.
"Nun brachte die gegnerische Partei das Argument, die Mutter habe die Antidepressiva damals nicht so genommen, wie sie verschrieben worden seien. Der Trauerschmerz habe aus diesem Grund unnötigerweise länger gedauert, als es hätte sein müssen. So zumindest die Argumentation. Es wurde also wieder ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben, das klären soll, welchen Unterschied in der Trauerbewältigung eine korrekte Einnahme der Antidepressiva gemacht hätte und ob das Leiden der Mutter somit selbst verschuldet war", erklärt Anwalt Franz Kienesberger im "Heute"-Gespräch.
„"Das sind Riesenfirmen mit Millionen-Gewinnen ..."“
Auch er hofft auf ein Ende des Falles – für das Seelenheil der Familie. "Das sind Riesenfirmen mit Millionen-Gewinnen", meint der Advokat, der nicht verstehen kann, wieso kein außergerichtlicher Vergleich möglich ist. Der Prozess soll nach Einlangen des neu angeforderten Gutachtens fortgesetzt werden.