Wien

Prozess: Mann stach mit Stanley-Messer auf Gegner ein

Ein Streit um eine Einladung auf ein Getränk sorgte in Wien-Hernals für einen blutigen Streit. Ein Verdächtiger stand wegen Mordversuchs vor Gericht.

Thomas Peterthalner
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Der Angeklagte vor Gericht in Wien.
Der Angeklagte vor Gericht in Wien.
Denise Auer

Gerry B. (39, Name geändert) wurde Montag in Handschellen in den Saal 303 des Wiener Landesgerichts geführt. Der Albaner soll im August des Vorjahres einen Kontrahenten in einem Lokal in Wien-Hernals mit einem Stanley-Messer attackiert haben. Er habe aus Notwehr gehandelt, gab der Angeklagte – gut gebrieft von Top-Verteidiger Philipp Winkler – zu Protokoll. Vor Gericht wurde das Protokoll der blutigen Nacht vom 8. auf den 9. August 2021 noch einmal neu aufgerollt. 

Verdächtiger ließ Handy liegen

Alles habe harmlos begonnen. Er habe eine Frau in dem Lokal auf ein Getränk einladen wollen, dabei sei es zum Streit mit einem 44-Jährigen aus Serbien gekommen. "Vielleicht war er eifersüchtig", so der Angeklagte. Man habe beschlossen, die Sache draußen vor der Türe zu klären. Dort soll der 39-Jährige ein Stanley-Messer gezückt haben. Sein Gegner (44) stolperte und stürzte angeblich zu Boden, bekam die Klinge in Hals und Bauch gerammt. Lokalgäste riefen Rettung und Polizei. Der Verdächtige rannte davon, ließ aber sein Handy in der Bar liegen – und war schnell ausgeforscht. 

Anwalt Philipp Winkler.
Anwalt Philipp Winkler.
Denise Auer

Opfer überlebte Stiche

Das Opfer hatte Riesenglück. Laut Gerichtsmedizinerin war der Schnitt am Hals zwar 20 Zentimeter lang, schlitzte aber nur Muskeln und Gewebe auf. Die Schlagader blieb unversehrt. Auch der Bauchstich ging glimpflich aus, Organe wurden nicht verletzt. Der Mann konnte das Spital schon nach drei Tagen wieder verlassen. 

"Nicht schuldig"

Dem Angeklagten droht im Falle einer Verurteilung eine langjährige Haftstrafe. Er bekannte sich nicht schuldig, gab an, der Serbe hätte ihn zuerst attackiert. Er habe sich nur verteidigt. Der Vorfall konnte Montag vor Gericht nicht geklärt werden. Das Opfer blieb der Verhandlung fern. "Der Mann ist untergetaucht, auch ein Zeuge von mir ist nicht gekommen", so Anwalt Philipp Winkler. "Der Prozess wurde auf 15. September vertagt." Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. 

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