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Prozess um Böhmermanns Erdogan-Gedicht hat begonnen

Heute Redaktion
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Seit Mittwoch wird am Hamburger Landgericht die Schmähkritik von Satiriker Jan Böhmermann am türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan verhandelt. Der Staatsmann hatte als Privaterperson geklagt und will das gesamte Gedicht verbieten lassen.

Seit Mittwoch wird am Hamburger Landgericht die Schmähkritik von Moderator Jan Böhmermann am türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan verhandelt. Der Staatsmann hatte als Privatperson geklagt und will das gesamte Gedicht verbieten lassen.
Bei dem Termin ließen sich beide Seiten von ihren Anwälten vertreten und erschienen nicht persönlich. Erdogan hatte bereits im Mai eine einstweilige Verfügung erwirkt, wonach der Sender ZDF weite Teile des Gedichts nicht mehr wiederholen darf - etwa die Formulierungen, in denen der türkische Präsident mit Kinderpornografie und Sex mit Ziegen in Verbindung gebracht wird.

Böhmermanns Anwalt Christian Scherzt berief sich auf die Kunst- und Meinungsfreiheit. Das Gedicht hätte Erdogan nicht persönlich beleidigen, sondern durch völlig übertriebene Formulierungen verdeutlichen wollen, was Meinungsfreiheit in Deutschland darf, und was nicht.

Der Anwalt von Erdogan konterte, sein Mandant sei in seiner Menschenwürde verletzt worden: "Es handelt sich um plumpe, spät-pubertäre Beleidigungen unter der Gürtellinie, ohne Inhalt. Unter dem Deckmäntelchen der Kunst wird schwerste Beleidigung betrieben", sagte er zur Bild-Zeitung.

Die Mühlen der Justiz werden in diesem Fall besonders langsam mahlen: Ein Urteil ist für den 10. Februar geplant.