Wien

Haftstrafe im Prozess um Förderbetrug bei Kindergärten

In dem Prozess um einen Förderbetrug mit Kindergärten viel heute ein erstes Urteil. Ein Angeklagter fasste eine bedingte Haftstrafe von 8 Monaten aus.

Heute Redaktion
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Der Prozess um den Förderbetrug mit Kindergärten brachte nun eine erste Haftstrafe. Ein Beschuldigter wurde zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt. Der Prozess gegen die anderen Angeklagten (hier A.P. mit seinem Anwalt) soll am 2. Dezember stattfinden.
Der Prozess um den Förderbetrug mit Kindergärten brachte nun eine erste Haftstrafe. Ein Beschuldigter wurde zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt. Der Prozess gegen die anderen Angeklagten (hier A.P. mit seinem Anwalt) soll am 2. Dezember stattfinden.
"Heute"

Wie berichtet, mussten sich heute vier Angeklagte vor dem Straflandesgericht Wien verantworten. Dem Hauptangeklagten A. P. und den drei anderen wird vorgeworfen mit verschiedenen Betrügereien, darunter Urkundenfälschung oder der Abrechnung für "Fake-Kinder" rund zwei Millionen Euro von der Stadt Wien lukriert zu haben.

Während drei Angeklagte, darunter auch A. P. die Vorwürfe zurückwiesen, bekannte sich der vierte vollinhaltlich zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft. Weitere Angaben wollte er nicht machen. Gegen die Mitangeklagten wurde das Verfahren ausgeschieden, das Urteil gegen den 38-Jährigen fiel nach kurzer Beratung. Er erhielt wegen Untreue von 100.000 Euro einen Schuldspruch und eine bedingte Haftstrafe von acht Monaten.

Der Prozess gegen die anderen soll am 2. Dezember stattfinden. Dann soll auch der Beschuldigte, der für die finanzielle Belege und Vereinskonten zuständig war anwesend sein. Heute konnte er nicht einvernommen werden, da er sich in die Türkei absetzte. Für den Prozess Anfang Dezember sind über 40 Zeugen geladen. 

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