Österreich

Prozess um Rhino-Horn: Ire freigesprochen

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia/Symbolbild

Ein 44-jähriger Ire ist am Mittwoch im Wiener Straflandesgericht vom Vorwurf freigesprochen worden, am 8. November 2011 einem Tierpräparator in Wien-Meidling ein Rhino-Horn im Wert von 24.700 Euro geraubt zu haben. Dabei hatte der 61-Jährige im Zeugenstand den Angeklagten "hundertprozentig" als einen der beiden Täter wieder erkannt. Für den Schöffensenat hatten sich am Ende jedoch "zu viele Zweifelmomente angehäuft", um mit einem Schuldspruch vorgehen zu können, wie der Vorsitzende Harald Craigher erklärte. Der Freispruch ist rechtskräftig, die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel.

Ein 44-jähriger Ire ist am Mittwoch im Wiener Straflandesgericht vom Vorwurf freigesprochen worden, am 8. November 2011 einem Tierpräparator in Wien-Meidling ein Rhino-Horn im Wert von 24.700 Euro geraubt zu haben. Dabei hatte der 61-Jährige im Zeugenstand den Angeklagten "hundertprozentig" als einen der beiden Täter wieder erkannt. Für den Schöffensenat hatten sich am Ende jedoch "zu viele Zweifelmomente angehäuft", um mit einem Schuldspruch vorgehen zu können, wie der Vorsitzende Harald Craigher erklärte. Der Freispruch ist rechtskräftig, die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel.

Der Tierpräparator hatte das Nashorn-Horn im Wiener Dorotheum als Wertanlage ersteigert. Das Pulver des geriebenen Horns gilt in China als Potenzmittel. Um den Bedarf zu stillen, soll es in Europa mittlerweile spezialisierte Banden geben, die gezielt in Museen und Auktionshäuser eindringen, um sich in den Besitz der raren Hörner zu bringen und diese teuer weiterzuverkaufen.

Der Schilderung des Tierpräparators zufolge, der auch mit Afrika-Trophäen handelt, soll er nach der Versteigerung wiederholt von Englisch sprechenden Interessenten angerufen und nach dem Preis seines Rhino-Horns gefragt worden sein. Schließlich seien zwei Iren in seinem Geschäft aufgetaucht und hätten über den Preis verhandelt. Als er kurz telefonierte, sei er weggestoßen worden. Die Iren hätten das Horn ergriffen und damit das Weite gesucht.

Auf die Spur des Angeklagten kam die Polizei, weil dieser am 29. August 2011 - also knapp sechs Wochen vor der Tat - mit einem Landsmann zufällig in eine Verkehrskontrolle im oberösterreichischen Pasching geraten war. Die Beamten entdeckten im Fahrzeug ein zweites Nummernschild, weshalb die Männer, die vorgaben, in Österreich Flohmärkte nach Möbeln "abgrasen" zu wollen, als verdächtig vorgemerkt wurden. Es wurden vorsichtshalber auch Fotokopien ihrer Führerscheine angefertigt.

Besitzer identifizierte ihn

Diese Bilder wurden später dem Wiener Tierpräparator vorgelegt, weil die Kriminalisten nach dem Nashorn-Horn-Raub eine Verbindung zu den beiden Iren für möglich hielten. Prompt identifizierte der beraubte Horn-Besitzer im Jüngeren der beiden eindeutig den zweiten Täter. Der 44-Jährige wurde in weiterer Folge mit Europäischem Haftbefehl in Italien festgenommen, wo er zwei Monate in Auslieferungshaft verbrachte, ehe er nach Wien überstellt wurde.

Bei einer Gegenüberstellung identifizierte der beraubte Geschäftsmann ihn neuerlich. Der Ire beteuerte dagegen vehement seine Schuldlosigkeit. Vor Gericht erklärte er nun, er habe zu Hause vier kleine Kinder zu ernähren und deshalb einen Bekannten aufs Festland begleitet, um diesem gegen Entgelt beim Erwerb von alten Möbeln zur Hand zu gehen. Mit der Sache mit dem Rhino-Horn habe er nichts zu tun.

Alles nur erfunden

Tatsächlich nährte die Verhandlung immer stärkere Zweifel an der Version des Tierpräparators. So hatte ein unmittelbar nach der Tat am Geschäft des Präparators zufällig vorbeifahrender Autofahrer zwei flüchtende Männer bemerkt, die seiner Darstellung zufolge im Laufschrift zu einem Skoda mit slowakischem Kennzeichen eilten, ein in Plastik gewickeltes Beutestück im Fahrzeug verstauten und überstürzt davon fuhren. Der Zeuge beschrieb im Grauen Haus diese Männer als circa 25 Jahre alt. Der Tierpräparator sagte dagegen, er sei zwei wesentlich älteren Männern nachgelaufen und habe diese in einem Wagen mit irischem Kennzeichen davonbrausen gesehen.

Darüber hinaus hatte der Präparator im Ermittlungsverfahren einen Zigarettenstummel als Beweismittel vorgelegt und erklärt, diesen habe der Angeklagte in seinem Geschäft geraucht. Bei einer DNA-Untersuchung fanden sich allerdings keine Merkmale des verdächtigen Iren. Es wurden stattdessen ausschließlich die genetischen Fingerabdrücke der Lebensgefährtin des Tierpräparators entdeckt.