Österreich

Prozess um tödlichen Faustschlag: 11 Jahre Haft

Heute Redaktion
Teilen
(Symbolfoto)
(Symbolfoto)
Bild: keine Quellenangabe

Ein 29-jähriger Wiener wurde am Freitag vom Landesgericht Wien zu 11 Jahren Haft wegen einem tödlichen Faustschlag verurteilt. Er behauptet: "Es war Notwehr".

Ein völlig Betrunkener zieht sich in einer heißen Augustnacht mitten am Praterstern das Hemd aus und versucht mit großspurigem Gehabe sein Revier zu markieren. Er spannt seine Muskeln an und hofft von den Passanten wahrgenommen zu werden.

Das wird er auch. Ein 38-Jähriger läuft an ihm vorbei und macht über die Macho-Anwandlungen eine sarkastische Bemerkung. Das spätere Opfer hätte sich die abfällige Bemerkung vielleicht erspart, wenn es gewusst hätte, dass sein Kontrahent bereits siebenfach vorbestraft ist.

Nach einem ersten verbalen Abtausch zwischen den zwei Männern beruhigte sich die Situation kurz. Beim zweiten Mal eskalierte es: Der betrunkene Aggressive versetzte dem zweifachen Vater einen Schlag ins Gesicht, dieser sah die Faust nicht auf sich zufliegen. Zeugen berichteten davon, gehört zu haben, wie das Opfer mit dem Körper auf den Boden aufschlug – solch eine Wucht steckte im Schlag. Ohne den Sturz abzubremsen – vermutlich ohnmächtig – knallte er mit dem Hinterkopf auf den Betonboden.

Lebensgefährlich verletzt



Schädelbasisbruch und Hirnquetschungen lautete die Diagnose im Krankenhaus. Wochenlang lag der Mann auf der Intensivstation. Mehrmals lag der Patient auf dem OP-Tisch, eine Sonde wurde ihm eingesetzt um den Hirndruck auszugleichen. Nichts half – am 4. Oktober starb er schließlich an einem Hirninfarkt.

"Es war Notwehr"



Auf der Anklagebank zeigte sich der Beschuldigte nur wenig einsichtig. Notwehr soll es gewesen sein. Dem Faustschlag soll ein Angriff des 38-jährigen Verstorbenen mit einer Flasche vorausgegangen sein. Die Gerichtsvorsitzenden klassifizierten die Aussage als Schutzbehauptung. Er wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge für schuldig erklärt.

Gewalt nicht tolerierbar

Richter Stefan Renner begründete die 11-jährige Haftstrafe mit generalpräventiven Motiven: "Ich glaube ihnen, wenn Sie sagen, dass sie das Opfer nicht töten wollten. Nun müssen sie dafür aber die Konsequenzen tragen. Gewaltdelikte werden nicht toleriert."

Bei der Urteilsverkündung konnte sich der Angeklagte kaum auf den Beinen halten und weinte still vor sich hin. Entgegen den warnenden Worten des Richters schien er die Konsequenzen nicht tragen zu wollen und meldete eine Nichtigkeitsbeschwerde sowie Berufung an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(bai)