Oberösterreich

Haft nach tödlicher Explosion von 6.500 Deo-Spraydosen

Dienstag musste sich der leitende Mitarbeiter einer Abfall-Sortieranlage in Hörsching (Bez. Linz-Land) vor Gericht verantworten. Er wurde verurteilt.

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Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Dienstagvormittag am Linzer Landesgericht.
Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Dienstagvormittag am Linzer Landesgericht.
fotokerschi

Oktober 2019 kam es in einer Abfalldeponie in Hörsching (Bez. Linz-Land) zu einer Explosion mit Großbrand. Ein Mitarbeiter wurde dabei tödlich verletzt. Jenem 39-Jährigen der damals in der Anlage Betriebsleiter war wurde deshalb Dienstagvormittag am Linzer Landesgericht der Prozess gemacht.

Im Herbst 2019 explodierten in Hörsching 6.500 Deospray-Dosen.
Im Herbst 2019 explodierten in Hörsching 6.500 Deospray-Dosen.
fotokerschi.at

Laut Anklage soll er die Anordnung gegeben haben 6.500 Deospraydosen, die deutlich mit einem Gefahrenpiktogramm gekennzeichnet waren, in einer Ballenpresse für Papier, Kartonagen, Kunststoffen und Leichtmüll zu pressen. Im Anschluss daran kam es zu der verhängnisvollen Explosion. Ein Mitarbeiter verstarb an den schweren Brandverletzungen. Ein weiterer erlitt schwere Verbrennungen. Auch der Betriebsleiter selbst und zehn weitere Personen wurde verletzt. Der Sachschaden beträgt mehr als 15 Millionen Euro.

Das Urteil

Der 39-Jährige wurde zu zwölf Monaten Haft, davon drei unbedingt, verurteilt. Der Angeklagte zeigte sich geständig, sagte unter Tränen, dass er die Warnhinweise nicht gesehen hatte. Er habe nur gedacht, dass es sinnvoll gewesen wäre, Alu-Abfälle zu pressen. Das hätte die Logistik erleichtert, wird er vom ORF OÖ zitiert. Er entschuldigte sich bei den Hinterbliebenen, Verletzten und dem Unternehmen.

Der Verteidiger sprach von einer "Verkettung unglücklicher Umstände", der Beschuldigte von einer "Vielzahl von Fehlern", denn auch der Laufzettel, den er bei solchen Aufträgen bekomme, habe keinen Hinweis auf die Gefahr gegeben. Er habe mit dem zuständigen Außendienstmitarbeiter ausgemacht, dass er sich die Abfälle einmal ansehe. Laut ORF gab der Angeklagte zudem auch an, dass, hätte der getötete Kollege Zweifel gehabt, dieser die Dosen nicht gepresst hätte.

Mildernd wurde dem 39-Jährigen gewertet, dass der Beschuldigte selbst verletzt wurde, nach dem Unfall Erste Hilfe geleistet sowie die Einsatzkräfte eingewiesen hatte. Zudem war er reumütig. Erschwerend hat sich ausgewirkt, dass das Gericht, die Sorgfaltspflicht verletzt sah. Das Urteil ist rechtskräftig.