Bis zu fünf Jahre Haft

Prozessbetrug? Jetzt bekommt Lilly noch mehr Ärger

Nach dem Urteil im Streit mit ihrem Ex könnte es für Lilly Becker noch schlimmer kommen, ihr droht ein Strafverfahren wegen versuchten Prozessbetrugs.
Heute Entertainment
19.04.2025, 09:16

Nach dem Gerichtsstreit mit ihrem früheren Lebensgefährten, dem Münchner TV-Manager Pierre Uebelhack (54), geht der Ärger für Lilly Becker (48) jetzt in die nächste Runde. Nicht nur, dass sie laut Gericht über 218.000 Euro an ihren Ex zurückzahlen muss, ihr könnte nun auch noch ein Strafverfahren drohen.

Vergangene Woche verurteilte das Landgericht München die Dschungelcamp-Königin zur Rückzahlung eines sechsstelligen Darlehensbetrags samt Zinsen und Anwaltskosten. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Becker während der Beziehung mit Uebelhack (2018–2021) mehrfach hohe Geldbeträge erhalten hatte – allerdings nicht, wie sie behauptete, als Schenkungen, sondern als rückzahlungspflichtige Darlehen.

Laut "Bild" zweifelte das Gericht öffentlich an Beckers Glaubwürdigkeit. Der zuständige Richter Dr. Robert Engelmann fand klare Worte: "Die Klage war in vollem Umfang gerechtfertigt. Die Beklagte hat nicht zur Wahrheit gefunden, was ggf. strafrechtliche Weiterungen nach sich ziehen wird."

Sollte sich bestätigen, dass die Ex von Boris Becker (57) absichtlich falsche Angaben gemacht hat, könnte ihr nun auch ein Strafverfahren drohen – wegen versuchten Prozessbetrugs. In der Urteilsbegründung heißt es deutlich, dass Beckers Behauptung, es habe sich um Schenkungen gehandelt, nicht haltbar sei. Die vorgelegten Darlehensverträge seien echt und Beckers Aussagen lediglich eine "bloße, widerlegte Schutzbehauptung".

Bis zu fünf Jahre Haft

Das Landgericht ließ auf Nachfrage von "Bild" wissen, dass Lilly Becker ausdrücklich über die strafrechtlichen Konsequenzen belehrt wurde. Gerichtssprecherin Cornelia Kallert bestätigte: Sollte das Urteil rechtskräftig werden, könne ein Strafverfahren wegen versuchten Prozessbetrugs nach § 263 Abs. 2 StGB eingeleitet werden. Das Strafmaß: Geldstrafe oder sogar bis zu fünf Jahre Haft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Noch hat die 48-Jährige die Möglichkeit, Berufung einzulegen und sich damit eine zweite Chance vor dem Oberlandesgericht München zu sichern. Doch eines ist sicher: Der Glanz der Dschungelkrone ist spätestens jetzt endgültig verblasst.

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