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Pussy Riots: Warum nur eine Sängerin freikommt

Heute Redaktion
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Beim Berufungsverfahren der russischen Punkband Pussy Riot kam am Mittwoch in Moskau eine der drei Angeklagten frei. Die anderen beiden Mitgliedern der Band müssen ins Straflager.

der russischen Punkband Pussy Riot kam am Mittwoch in Moskau eine der drei Angeklagten frei. Die anderen beiden Mitgliedern der Band müssen ins Straflager.

Ein Berufungsgericht in Moskau hat die Haft nur für eine der drei Frauen in eine Bewährungsstrafe umgewandelt. Die 30-jährige Jekaterina Samuzewitsch wurde nach 178 Tagen in Haft nach dem Freispruch von einer jubelnden Menge empfangne. Jekaterina sank ein wenig auf der Bank zusammen, als das Urteil verkündet wurde, sie lächelte.

Die zwei übrigen Aktivistinnen müssen nach ihrer Kritik an Kremlchef Wladimir Putin in einer Kirche tatsächlich für zwei Jahre ins Straflager. Das teilte das Moskauer Stadtgericht am Mittwoch mit.

Jekaterina war gar nicht dabei

Die Anwältin von Jekatarina Samuzewitsch argumentierte, ihre Mandantin habe gar nicht an dem schrillen Punk-Gebet im Februar teilgenommen. „Sie hat weder in der Kirche getanzt, noch gesungen oder gerufen“, sagte die hellblonde Verteidigerin.

Jekaterina wurde damals von einem Wachmann aus der Kirche geworfen, bevor sie überhaupt ihre Band-Kolleginnen in der Kathedrale erreichen konnte. „Die Bestrafung für ein unvollendetes Verbrechen sollte deutlich geringer sein als für ein vollendetes Verbrechen“, bekräftigte Irina Khrunova.
Freundinnen müssen in Straflager

Die drei Musikerinnen Marina Alechina, Jekaterina Samuzewitsch und Nadeschda Tolokonnikowa wollten die Revision ihrer wegen Rowdytums aus religiösem Hass erreichen.

Bestätigt wurden vom Moskauer Gericht die zweijährige Haftstrafe gegen Marina Alechina und Nadeschda Tolokonnikowa, die dritte Sängerin , Jekaterina Samuzewitsch, kam am Mittwoch auf Bewährung frei. Die drei Frauen waren wegen einer regierungskritischen Aktion in der Moskauer Christ-Erlöser-Kathedrale verurteilt worden.

Hintergrund

Die neue Anwältin von Samuzewitsch hatte kurz zuvor während der Anhörung vor Gericht gesagt, die Aktion habe ohne ihre Mandantin stattgefunden. Samuzewitsch sei bereits wenige Sekunden, nachdem sie die Kirche betreten hatte, festgenommen worden. Als mehrere Pussy-Riot-Künstlerinnen ihr "Punkgebet" gegen den damaligen Ministerpräsidenten und heutigen Staatschef Wladimir Putin in der Kirche aufgeführt hätten, habe sich Samuzewitsch bereits außerhalb der Kirche befunden, sagte die Anwältin.

Das umstrittene Urteil aus erster Instanz wegen Rowdytums und der Verletzung der Gefühle von Gläubigen war international auf Kritik gestoßen. Die Verteidigung hatte den Prozess als politisch motiviert kritisiert und beantragt, alle seit März inhaftierten Aktivistinnen freizulassen. Auch die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat die Frauen als politische Gefangene anerkannt.

Das Protestgebet hatte die russische Gesellschaft tief gespalten. Zuletzt hatte Putin die Inhaftierung und das Vorgehen des Gerichts ausdrücklich gelobt.

Die drei Frauen waren Mitte August wegen einer Protestaktion verurteilt worden, bei der sie im Februar in der Moskauer Christ-Erlöser-Kathedrale ein "Punkgebet" gegen Präsident Wladimir Putin gesungen und dessen Rückzug gefordert hatten.

Am Sonntag hatte der Staatschef das Urteil gegen die drei jungen Frauen als gerechtfertigt bezeichnet. Der Richterspruch war weltweit auf Empörung und scharfe Kritik gestoßen. Bürgerrechtler kritisieren das Urteil als politisch motiviert. Die Führung in Moskau weist die Vorwürfe zurück.

APA/red.