Die Deutsche hatte sich mit dem Coronavirus infiziert und musste sich nach einer positiven Covid-19-Testung in behördlich vorgeschriebene Selbstisolierung begeben. Anstatt daheim zu bleiben, soll die 54-Jährige laut einem Bericht des ORF allerdings einkaufen gegangen und mit dem Taxi gefahren sein. Ihren behördlicher Absonderungsbescheid ignorierte sie, und offenbar interessierte es sie auch nicht, dass sie als Infizierte andere Menschen anstecken hätte können.
Dabei zeigte sich die Polizei der Quarantäne-Brechern gegenüber eigentlich gnädig. Insgesamt drei Mal war die Frau zuvor schon verwarnt worden, ehe es eine Anzeige setze und die Deutsche nach dem Paragraf 178 des Strafgesetzbuchs – der Vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten – angeklagt wurde.
Am Donnerstag bekam die 54-Jährige dann vom Landesgericht Innsbruck die Quittung für ihr Verhalten. Die Quarantäne-Brecherin wurde nicht rechtskräftig zu einer saftigen Geldstrafe in der Höhe von 10.800 Euro verurteilt.
Wer nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten möchte, muss in Quarantäne einige Dinge beachten. Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir für dich im Artikel "Wer bezahlt die Quarantäne – und ist sie Urlaub?" zusammengefasst.