"Es wird viel schneller kommen als ihr alle denken könnt. Die Überraschung wird groß sein", kündigte Josef P. (67) am 6. Juli auf Facebook etwas kryptisch, aber offenbar schon mit einem fest entschlossenen Plan, an.
Vergangenes Jahr war die seit 30 Jahren amtsbekannte und wegen verschiedener Delikten vorbestrafte Ex-Rotlicht-Größe am Landesgericht in Wr. Neustadt zu einer einjährigen Haftstrafe wegen häuslicher Gewalt verurteilt worden.
Im Dezember 2025 hätte die Strafe regulär geendet – er befand sich aber am Wochenende im Rahmen des Entlassungsvollzugs auf einem genehmigten Haftausgang.
Die beiden Opfer stehen in Zusammenhang mit seiner jüngsten Verurteilung: Josef P. soll den Automechaniker und die junge Frau aus dem Rotlicht-Milieu beim Imbissstand in Traiskirchen (Bezirk Baden) abgepasst haben, wo die beiden Opfer jobbten.
Auf offener Straße soll der Ex-Bordell-Boss seinen Rivalen (56) mit einem "Kugelgewehr großen Kalibers" – so ein Ermittler – getötet und die Frau mit Schüssen schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt haben. Sie wurde mit dem Notarzthubschrauber C3 in eine Klinik nach Wien geflogen. Nach kurzer Flucht mit dem Pkw erschoss sich der Verdächtige in einem Weingarten in der Nähe des Tatorts.
Suizidgedanken? Es gibt Hilfe.
Wenn du unter Suizidgedanken, Depressionen oder anderen Ausnahmesituationen leidest, bietet die Telefonseelsorge unter der Nummer 142 von 0-24 Uhr kostenlos und anonym schnelle Unterstützung.
Weitere Ansprechstellen für Betroffene:
Kriseninterventionszentrum Wien: 01/40 69 595
Rat auf Draht: 147
Weisser Ring - Verbrechensopferhilfe: 0800 / 112 112
Inwieweit Eifersucht auch eine Rolle gespielt hatte, ist Gegenstand von Ermittlungen. Gegen den Mann bestand laut Polizeisprecher Johann Baumschlager ein Waffenverbot, die Langwaffe besaß er illegal. Das LKA NÖ übernahm die Ermittlungen.
Auf "Heute"-Anfrage wird bestätigt, dass es sich beim Tatverdächtigen um einen Häftling handelt, der sich "auf einem genehmigten Ausgang befand und bisher mehrere begleitete und unbegleitete Ausgänge ohne Vorkommnisse im Rahmen des Entlassungsvollzugs absolviert hat. Das Bundesministerium für Justiz hat umgehend eine detaillierte Prüfung der genauen Umstände eingeleitet. Diese läuft derzeit noch".