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Radarfotos künftig Beweis genug für Geldstrafe

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Verkehrsvergehen wie Missachten der Gurtpflicht oder Handynutzung am Steuer konnten bisher nur geahndet werden, wenn die Lenker von der Polizei angehalten wurden und das Vergehen so nachgewiesen werden konnte. Eine Novelle soll das ändern. Künftig reichen Radarfotos als Beweis.

Der Fotobeweis soll Einzug in die Straßenverkehrsordnung halten. Eine Novelle sieht vor, dass bei bestimmten Delikten künftig ein Radarfoto als Beweis für das Vergehen ausreicht. Bisher mussten Autolenker, die am Steuer telefonieren, nicht angeschnallt sich oder am Motorrad keinen Helm tragen, von der Polizei angehalten werden, damit sie zu einer Geldstrafe verurteilt werden konnten.

Nun soll auch ein Radarfoto, das das Vergehen zeigt, als Beweis für eine Geldstrafe reichen. Delikte, die künftig per Beweisfoto geahndet werden können, sind:

Missachtung der Gurtpflicht
Telefonieren ohne Freisprechanlage
Mangelnde Kidnersicherung
Unerlaubte Personenbeförderung
Beförderung zu vieler Personen auf einem Motorrad oder Moped
Missachtung der Helmpflicht

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