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Rauchen, Saufen: So geht Jugendschutz 2019

Heute Redaktion
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Bild: imago stock & people

Mit dem Jahr 2019 wird in Österreich die Altersgrenze beim Rauchen angehoben. Auch beim Alkoholtrinken wird stärker geschützt. Neuerungen gibt?s auch beim Ausgehen.

Bereits im April 2018 hatten sich die Länder auf ein neues Jugendschutzgesetz geeinigt. In manchen Bundesländern treten die neuen Regelungen bereits mit 1.1.2019 in Kraft.

Rauchen

Demnach wird die Altersgrenze beim Rauchen von 16 auf 18 Jahre angehoben. Diese Altersgrenze gilt auch bei der Nützung von Wasserpfeifen, E-Zigaretten und E-Shishas.

Allerdings treten die Regelungen in den Bundesländern zeitlich unterschiedlich in Kraft:

In Vorarlberg, dem Burgenland und der Steiermark etwa gilt das neue Jugendschutzgesetz bereits ab 1. Jänner. In Wien tritt die Regelung erst ab Februar oder Mär in Kraft, in Salzburg fix der 1. März.

Neue Software für Zigarettenautomaten

Per 1. Jänner 2019 müssen Zigarettenautomaten den neuen gesetzlichen Bestimmungen entsprechend so umgestaltet werden, dass Tabakwaren nur mehr an über 18-jährige Personen verkauft werden. Andernfalls ist - so die Monopolverwaltung - der weitere Betrieb strafbar und der Automat daher abzuschalten.

Da es mit der bestehenden Konfiguration der Zigarettenautomaten nicht möglich gewesen wäre, Unter-18-Jährige vom Kauf abzuhalten, wurde eine neu Serverlösung entwickelt. Mit der kontaktlosen NFC wird bei jedem Kunden abgefragt, ob der Betreffende schon das zulässige Alter hat.

Starke alkoholische Getränke

Bisher durften Jugendliche ab 16 Jahren sämtliche alkoholische Getränke, also auch Spirituosen, erwerben und konsumieren. Hochprozentiger Alkohol wird ab 2019 für Unter-18-Jährige verboten sein.

Ausgehen

Die Ausgehzeiten werden in allen Ländern, außer Oberösterreich, gelockert: Jugendliche unter 14 dürfen künftig bis 23 Uhr ausgehen, zwischen 14 und 16 Jahren bis ein Uhr. Ab 16 gibt es keine Beschränkung mehr. Das bedeutet sowohl in der Alterssparte bis 14, als auch zwischen 14 und 16 gewinnen Jugendliche jeweils zwei Stunden dazu.

Kärnten bleibt beim Status quo. Oberösterreichische Jugendliche werden künftig früher zu Hause sein müssen, als jene im Rest von Österreich.

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Dass unterschiedliche Regelungen überhaupt möglich sind, liegt daran, dass der Jugendschutz in den Händen der Länder liegt. (red)