Politik

Rauchen in Lokalen bleibt erlaubt, urteilt der VfGH

Die Wiener Landesregierung forderte beim Verfassungsgerichtshof ein Nichtraucherschutzgesetz. Dieses wurde abgewiesen.

Heute Redaktion
Teilen
Picture

Der Antrag der Wiener Landesregierung wurde am Dienstag abgewiesen. Man stellte einen Antrag zum Tabak- und Nichtraucherschutzgesetz. Der Verfassungsgerichtshof sieht jedoch den rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers bei der Raucherlaubnis in der Gastronomie nicht überschritten.

Einklang ist Aufgabe des Gesetzgebers

Oft wurde argumentiert, dass auch Kellner so dazu gezwungen werden, passiv zu rauchen. Dazu meint der VfGH, "dass die Rechtsordnung in vielfachem Zusammenhang menschliche Verhaltensweisen akzeptiert, die auf die eine oder andere Weise (auch erhebliche) negative Auswirkungen für andere Menschen oder die Allgemeinheit haben können, weil der Gesetzgeber den Freiheitsgewinn höher bewertet als die nachteiligen Folgen".

Es sei die Aufgabe des Gesetzgebers, die Interessen beider Parteien in den Einklang zu bringen. Konkret müsse man also sowohl eine Lösung für die "einen mit der Schutzbedürftigkeit" als auch für das öffentliche Interesse finden. (slo)

;