Österreich

Rauswürfe nach Streit um Sozialwohnungen

Im Zwist um den Deal um 3.000 Sozialwohnungen gibt es die ersten Konsequenzen: Zwei Mitarbeiter der WBV-GFW sind ihren Job los.

Heute Redaktion
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Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) will der Landesregierung vorschlagen, "der Anteilnahme nicht zuzustimmen".
Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) will der Landesregierung vorschlagen, "der Anteilnahme nicht zuzustimmen".
Bild: Sabine Hertel

Im Deal um 3.000 Sozialwohnungen bekräftigte Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) am Donnerstag erneuet, sie werde "der Landesregierung vorschlagen, der Anteilnahme nicht zuzustimmen".

Knapp darauf gab es die ersten Konsequenzen beim betroffenen Wohnbauträger: Zwei Mitglieder der Chefetage müssen gehen. Die "Zusammenarbeit mit den ehemaligen Eigentümern ist für das Unternehmen nicht mehr tragbar", hieß es am Donnerstag in einer Aussendung der WBV-GFW. Noch in der zweiten Augusthälfte soll eine Gesellschafterversammlung einberufen werden.

Auf der Tagesordnung: "Die Abberufung des derzeitigen Mitgeschäftsführers Michael Baumgartner sowie des Aufsichtsratsvorsitzenden Stefan Gregorich", so die Aussendung.

Zwei Mitglieder der Führungsetage gekündigt

Der Gesellschafter sehe sich "aufgrund der jüngsten Entwicklungen gezwungen, die beiden ehemaligen WBV-GÖD-Eigentümer, von denen er das Unternehmen im Jahr 2015 kaufte, ihrer Funktionen in der Wohnbaugesellschaft früher als ursprünglich vorgesehen zu entheben." Christian Hosp wolle selbst den Aufsichtrats-Vorsitz übernehmen, erklärt: "Mit Geschäftsführer Christoph Schäffer, der seit März 2018 im Unternehmen arbeitet, ist die reibungslose Weiterführung der Geschäfte sichergestellt."

Die Situation dürfte sich auch nach einer Aussendung des nunmehr Ex-Aufsichtsratsvorsitzenden Stefan Gregorich am Mittwoch zugespitzt haben. Darin hatte Gregorich Christian Hosps Aussagen zur Causa widersprochen und gemeint, dass eine Rückabwicklung der Transaktionen "ohne Wenn und Aber" notwendig sei.

Damit hatte er Hosp widersprochen, der am Mittwoch in einer Aussendung betont hatte, dass es sich um eine "Eigentumsübertragung zwischen eigentümergeführten, rein privaten, Unternehmen, die den Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes unterliegen" gehandelt habe. Zu beachten sei, "dass ein guter Teil der Wohnungen nicht gefördert, sondern frei finanziert errichtet worden ist", so Hosp, laut eigener Aussendung "seit 2017 alleiniger Eigentümer", bereits am Mittwoch.

Klar ist: Derzeit läuft ein Prüfverfahren durch die MA50. Hosp selbst betonte am Donnerstag, dass er "kein Angehöriger des Baugewerbes" sei – letztere sind vom Erwerb einer gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft ausgeschlossen. Der Wohnbauträger will das weitere juristische Prozedere abwarten. (mag)