Politik

Opposition gegen neues Anti-Hass-Gesetz im Netz

Heute Redaktion
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Medienminister Gernot Blümel hat die Begutachtung eines "digitalen Vermummungsverbots" angekündigt. Dafür wird er von der Opposition kritisiert.

Medienminister Gernot Blümel hat angekündigt, die digitale Identifikationspflicht in Begutachtung schicken zu lassen. Demnach sollen sich User von Online-Plattformen nur noch registrieren lassen können, wenn sie der jeweiligen Plattform persönliche Daten wie Vor- und Nachname, sowie Adresse überlassen. Die Regierung erhofft sich dadurch eine Abnahme von Hasspostings im Netz.

Betroffen sollen laut Blümel all jene Plattformen sein, die 100.000 User oder mehr haben, einen Jahresumsatz von mindestens 500.000 Euro erzielen und solche, die mehr als 50.000 Euro Presseförderung kassieren.

"Einzelaktion" und "Angriff aufs freie Internet"

Scharfe Kritik für das Vorhaben kommt von der Neos-Spitzenkandidatin für die EU-Wahl Claudia Gamon. Sie bewertet den Vorschlag als "bestenfalls undurchdacht" oder gar als einen "Angriff auf das freie Internet". Die Zahl von Hasspostings werde sich nicht verringern, die Gefahr, dass dadurch die Meinungsfreiheit eingeschränkt werde, sei groß, so die Neos-Politikerin.

Kritisch betrachtet man das Gesetzesvorhaben auch auf Seiten der SPÖ. Der Nationalratsabgeordnete und Diversitätssprecher der SPÖ, Mario Lindner, erkennt in den geplanten Maßnahmen keinen Schlag gegen Hass im Netz: "Schon lange ist Anonymität nicht das zentrale Problem – Hasspostings werden regelmäßig unter dem echten Namen abgesetzt, das zeigen aktuelle Beispiele gerade in Österreich." Das Vorhaben sei eine "Einzelaktion", die das komplexe Problem nicht ausreichend behandle.

Bedenken wegen Datenschutz

Sowohl Lindner als auch Gamon sehen die angekündigte Pflicht, Onlineriesen wie Facebook oder Twitter die Telefonnummer überlassen zu müssen, kritisch. Lindner verweist auf das Beispiel Südkorea. Dort haben Hacker auf Grund einer ähnlichen Regelung Daten von Millionen Südkoreanern ergaunern können.

Problematisch könnte das Gesetz auch sein, weil es möglicherweise gegen geltendes EU-Recht verstoße. Bedenken dieser Art artikuliert etwa der IT-Rechtsexperte Lukas Feiler im "Standard".



Plattformen, die sich nicht an die Vorgaben halten, sollen mit hohen Geldstrafen von bis zu 500.000 Euro belegt werden. Das Gesetz soll 2020 in Kraft treten.

(MR)