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Rechnungshof kritisiert Staatspensionen

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Der Rechnungshof (RH) kritisiert unübersichtliche Zahlungsströme und intransparente Abwicklung bei der Verrechnung von bundesfinanzierten Pensionen. So wurden zum Teil Buchungsfehler, fehlende Daten oder fehlende Kontrollmöglichkeiten für den Bund bemängelt. Bei ÖBB, Landeslehrern und der Post sieht der RH auch das niedrige Pensionsantrittsalter als Problem.

als Problem.

Der RH prüfte im aktuellen Bericht stichprobenartig die Zahlungsströme (2011) zwischen dem Bund, den Ländern Oberösterreich und Salzburg sowie den Unternehmen nach dem Poststrukturgesetz, der ÖBB-Unternehmensgruppe, dem BVA-Pensionsservice, den Bundestheatern sowie den ausgegliederten Gesellschaften.

Bund zahlt Großzügigkeit der Länder

Kritik übte der Rechnungshof unter anderem daran, dass die Darstellung der Aufwendungen für die Pensionen der verschiedenen Beamtengruppen "uneinheitlich und intransparent" gewesen sei. So hatte der Bund beispielsweise von Zahlungen, für die er Kostenersatz leistete, keine Kenntnis. Die Länder Oberösterreich und Salzburg etwa verrechneten dem Bund Zuzahlungen an pensionierte Landeslehrer, die gesetzlich gar nicht gedeckt waren.

Die Länder hatten pensionierten Landeslehrern ohne gesetzliche Grundlage "Weihnachtsgaben" gewährt und stellten den Aufwand dem Bund in Rechnung - ohne das gesondert auszuweisen. Der Bund hatte aufgrund fehlender Kontrolle jedoch keine Kenntnis von diesem Umstand.

Forderung nach zentraler Pensionsstelle

Empfohlen wird dem Finanzministerium und den Ländern unter anderem, bei Neuverhandlung des Finanzausgleichs zu vereinbaren, dass die Pensionsauszahlungen für pragmatisierte Landeslehrer ab 2016 dem BVA-Pensionsservice übertragen werden. Auch die Post AG sollte die Aufgaben der Pensionsbemessung und -auszahlung ab 2015 an das BVA-Pensionsservice übertragen.

Damit wäre die Servicestelle für die Verrechnung aller Beamtenpensionen zuständig (nach den Bestimmungen des Pensionsgesetzes 1965). Diese Maßnahme würde "beträchtliche Synergien auf Seiten des Bundes" bringen, weil dann alle Beamtenpensionen von einer einzigen Behörde mit nur einem IT-System administriert würden. Auch die Länder würden entlastet werden, da sie dann etwa nicht mehr die rund 40.000 Pensionen für Landeslehrer in ihren eigenen IT-Systemen abrechnen müssten, so der RH.

Kritik an ÖBB- und Post-"Frühpensionisten"

Kritik übten die Kontrolleure auch am niedrigen Pensionsantrittsalter, vor allem bei Post und ÖBB. "Die Bemühungen zur Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters wären zu intensivieren", heißt es im Bericht. Bei den ÖBB lag 2012 das durchschnittliche Pensionsantrittsalter bei 53,9 Jahren, bei der Post bei 55,8 Jahren. Beamte des Bundes hingegen gingen im Schnitt mit 60,5 Jahren in Pension.

"Äußerst kritisch" sieht der RH, dass es bei ÖBB und Post einen vergleichsweise sehr hohen Anteil an Personen gibt, die 2012 wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand geschickt worden sind. Bei den ÖBB lag diese Variante des Pensionsantritts bei 41,7 Prozent, bei der Post bei 48,9 Prozent. Zum Vergleich: Unter den Beamten des Bundes gingen nur 15,4 Prozent wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand.

Die ÖBB-Holding und die Gewerkschaft haben die Kritik zurückgewiesen. Konzernbetriebsrats- und Gewerkschaftsvorsitzender Roman Hebenstreit betonte, das durchschnittliche und altersbedingte Pensionsantrittsalter von ÖBB-Mitarbeitern habe 2012 fast 60 Jahre betragen (ASVG ca. 61). "Der Rechnungshof hat ganz offensichtlich politisch motivierte Mengenlehre betrieben, indem er gesunde und kranke Eisenbahner in einen Topf geworfen hat."