Der Rechnungshof überprüfte 58 Fonds und Stiftungen des Bundes. Kritisiert wurden etwa zu hohe Risken, Transparenz-Defizite und klare Überdotierungen.
In Österreich bestanden zur Zeit der Überprüfung (Oktober bis Dezember 2015) rund 340 Fonds und Stiftungen, auf deren Verwaltung der Bund, die Länder oder die Gemeinden Einfluss ausübten. Der Rechnungshof nahm jene 58 Fonds und Stiftungen unter die Lupe, die der Bund selbst verwaltete (bzw. deren Organe er mitbestellte).
Im aktuellen Prüfbericht kritisierte der Rechnungshof (RH) im Bereich der Aufgabenerledigung Transparenzdefizite: "Ein strukturierter Gesamtüberblick über die Fonds und Stiftungen im öffentlichen Nahbereich bestand nicht". Sie "waren auch nicht in das Beteiligungs– und Finanzcontrolling des BMF (Finanzministerium, Anm.) einbezogen." Weiters könne die "überwiegende Zahl von Fonds (teilweise auch Stiftungen) ihre Aufgaben nicht ,aus eigenem' finanzieren, sondern war zur Erledigung ihrer Aufgaben auf Zuschüsse der öffentlichen Hand angewiesen."
Generell wäre die Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Rahmen von Fonds nicht immer zweckmäßig, so der RH, sondern es "überwogen die typischen Nachteile solcher Einrichtungen, wie der tendenzielle Mangel an Transparenz und budgetärer Flexibilität sowie die Begünstigung von Ineffizienzen."
Fonds und Stiftungen des Bundes
Zur Zeit der Gebarungsüberprüfung durch den Rechnungshof bestanden 58 Fonds und Stiftungen des Bundes mit einem Vermögen (Bilanzsummen) von rund 6 Milliarden Euro Verbindlichkeiten in der Höhe von rund 4,4 Milliarden Euro.
Insgesamt gibt es in Österreich 340 Fonds und Stiftungen, auf deren Verwaltung/Leitung der Bund, die Länder und/oder die Gemeinden maßgeblichen Einfluss ausüben und die der Zuständigkeit des RH unterliegen.
Kritik an Verschwendung
Letzteres "hatte zur Folge, dass Mittel, die für die Fonds- und Stiftungszwecke mittelfristig nicht benötigt wurden, in den
Einrichtungen verblieben und nicht dem allgemeinen Bundeshaushalt zur Verfügung standen." Anderseits barg die "Überdotierungen von Fonds bzw. Stiftungen" das "Risiko der Ausdehnung des Leistungsangebots über das effiziente Maß hinaus und verminderten den Anreiz für eine sparsame Mittelverwendung", so der Rechnungshof.
Kritik kommt auch an der Leitung der Fonds durch die Ministerien selbst: "Teilweise stellte der Bund Personalressourcen für Organmitglieder bereit, ohne dass ein klarer Nutzen im Sinne von Informationsgewinn oder Steuerung für den Bund aus der Funktion gegeben war." Es mangle an Informationsfluss oder aber an Know-How.
"Entgegen gesetzlicher Vorgaben"
Anhand der zehn detailreich untersuchten Beispielsfälle kam der Rechnungshof gar zum Schluss, "dass eine Reihe von Fonds– und Stiftungsleistungen – teilweise in Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und teilweise entgegen den gesetzlichen Vorgaben
– nicht in der Transparenzdatenbank ausgewiesen waren (z.B. Jubiläumsfonds, Solidaritätsfonds Tabakeinzelhandel, Kiesler–
Privatstiftung, Hilfsfonds, Pyrker–Stiftung, Stiftung Wiener Kongress).
Anhand der Beispielsfälle zeigte sich außerdem die starke Abhängigkeit der Fonds und Stiftungen von Mitteln der öffentlichen Hand: "Bei sieben Einrichtungen (fünf Fonds und
zwei Stiftungen) der zehn Beispielsfälle war die Finanzierung nicht selbsttragend", so der RH.
Einzelne kritische Punkte lassen aufhorchen:
*So spricht der RH etwa beim "Anerkennungsfonds" (für Freiwilliges Engagement) von einem Fonds "ohne realistische Vorstellungen über die künftige Finanzierung".
*Beim "Jubiläumsfonds" (für Werkstättengebäude und Volkswohnungen) habe der Bund ein zu hohes Risiko aus der Verbindung zwischen "geringem Einfluss und geringer Information einerseits und der Haftung andererseits".
*Eine "Überdotierung" stellte der RH beim "Sozial– und Weiterbildungsfonds" sowie beim "Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung" fest.
*Die Nutzung eines Fonds "ausschließlich als Vehikel zur Weiterleitung von Fördermitteln an einen dritten Fördergeber" kritisierte man beim "Hilfsfonds", der sich um Opfer der politischen Verfolgung kümmert.
(uha)