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Rechnungshof prüft Kauf elektronischer Fußfessel

Heute Redaktion
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Bild: AFP

Bei der Mittwoch-Sitzung des Rechnungshofausschusses stand unter anderem die Debatte die Beschaffung der technischen Ausstattung für den elektronisch überwachten Hausarrest (elektronische Fußfessel) auf dem Prüfstand.

Der Rechnungshof sah es vor allem als problematisch an, dass zum Zeitpunkt der Beschaffung der technischen Ausstattung für den elektronisch überwachten Hausarrest keine gesetzliche Grundlage für dessen Anwendung bestand. Entgegen dem Vorschlag der Bundesbeschaffung GmbH ließ das Justizressort statt fünf nur drei Bewerber zur Angebotslegung zu.

Für die Durchführung des Vergabeverfahrens wählte die Bundesbeschaffung GmbH - allerdings ohne dies entsprechend zu begründen - das Verhandlungsverfahren. Das Justizministerium und die Vollzugsdirektion dokumentierten ihre Entscheidungen im Vergabeverfahren unzureichend, hieß es in der Beurteilung durch die Rechnungshofprüfer.

Großer Zeitdruck

Justizministerin Beatrix Karl gab zu bedenken, dass das Justizressort bei der Beschaffung der technischen Ausrüstung für den elektronisch überwachten Hausarrest unter einem großen Zeitdruck stand. Die gesetzliche Grundlage dafür wurde nämlich im Juli 2010 vom Nationalrat beschlossen, die Umsetzung sollte schon ab 1. September erfolgen. Dies war auch der Hauptgrund dafür, dass nur drei Bewerber zur Angebotslegung zugelassen wurden. Aufgrund der Komplexität der Thematik habe man sich für das zweistufige Verhandlungsverfahren entschieden, erklärte sie. Auch wenn sie damals noch nicht Justizministerin war, so Karl, habe sie aus dieser Causa die Konsequenz gezogen, dass man sich in der Zukunft bei Beschaffungsvorgängen ausreichend Zeit nehmen müsse.

Was die finanzielle Seite angeht, so fallen für die elektronische Aufsicht 40.000 pro Monat an. Die Geräte seien Leasingmodelle, die auch jederzeit nachrüstbar sind. So sei etwa geplant, dass Sexualstraftäter in Hinkunft mit GPS-Fußfesseln ausgestattet werden, wofür Mehrkosten in der Höhe von 2,4 pro Tag anfallen werden. Der Bewertungsprozess habe sich über vier Tage erstreckt, weil für die schriftliche Begründung einige Zeit benötigt wurde, erläuterte Karl.

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