Zwangsprostitution

Rechts-Politiker zahlte für Sex mit Minderjähriger

In einem Bordell in Baden sind zwei Minderjährige zur Prostitution gezwungen worden. Bei einem der Freier handelt es sich um einen SVP-Politiker.
20 Minuten
18.02.2025, 18:08

Zwei Mädchen sind in einem Bordell in Baden AG ausgebeutet und zur Prostitution gezwungen worden. Wie die Aargauer Staatsanwaltschaft am Montag mitteilte, wurde der Fall im April 2023 durch Hinweise aus der Bevölkerung aufgedeckt. Eine 16-Jährige ist mutmaßlich mit der Loverboy-Methode in die Schweiz gebracht worden.

Bei der Loverboy-Masche werden Menschen durch Versprechungen der großen Liebe und von einem besseren Leben in ein Abhängigkeitsverhältnis gebracht und anschließend ausgebeutet. Die junge Ungarin musste zwischen Jänner und März 2023 rund 70 Männer bedienen. Eine weitere Minderjährige arbeitete während drei Tagen und hatte acht Freier.

Freier zwischen 35 und 52 Jahre alt

Wie die Staatsanwaltschaft informierte, sind fünf Freier bereits rechtskräftig mit Strafbefehlen verurteilt worden. Sie erhielten Geldstrafen sowie Bußen zwischen 250 und 2.500 Franken (265 bzw. 2.650 Euro), wie die "Aargauer Zeitung" berichtet. Darüber hinaus mussten sie dem Opfer eine Entschädigung zahlen.

Bei vier der Verurteilten – Schweizer, Italiener, Portugiesen und Türken im Alter zwischen 35 und 52 – handelt es sich um Aargauer, einer der Männer wohnt in der Westschweiz. Zwei der Männer waren vorbestraft, bei einem ist die Geldstrafe von 3.500 Franken (3.392 Euro) deshalb unbedingt ausgesprochen worden.

Freier war Politiker der SVP

Bei einem der Aargauer, die einen Strafbefehl erhalten haben, handelt es sich um einen Politiker der SVP, der in seiner Wohngemeinde in der Ortspartei aktiv ist. Zudem hat er sich als Kandidat für die Großratswahlen aufstellen lassen, berichtet die Zeitung. Wie aus dem Strafbefehl zu entnehmen ist, hat er das 16-jährige Mädchen zweimal aufgesucht.

Für den Sex zahlte er ihr jedes Mal 220 Franken – plus 100 Franken Aufpreis für Verkehr ohne Kondom, also insgesamt umgerechnet 340 Euro. Die Staatsanwaltschaft schreibt, dass er aufgrund ihres Aussehens und Verhaltens hätte erkennen müssen, dass sie "offensichtlich noch minderjährig" sei.

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