Bis 15. Juni 2012 braucht jedes Kind einen eigenen Reisepass. Ab diesem Datum sind Eintragungen von Kindern im Reisepass der Mutter oder des Vaters ungültig. Wer nicht einen teuren Expresspass bezahlen will, sollte sich rechtzeitig um den Amtsweg kümmern.
Noch etwas mehr als zwei Monate lang sind Eintragungen von Kindern im Pass der Eltern zulässig. Ab 15. Juni sieht die Sache anders aus. Dann muss jedes Kind über einen eigenen Reisepass verfügen. Ist das nicht der Fall, endet die Reise schon am Flughafen. Auch wenn der Pass des Elternteils noch länger gültig ist, wird die Miteintragung wirkungslos. Auch ein eigener Personalausweis kann beantragt werden. Dieser ist aber außerhalb des EU-Raums nicht in allen Ländern gültig.
Kinderpässe werden schneller ungültig!
Da Kinder schnell wachsen und sich schnell verändern, ist die Gültigkeitsdauer kürzer als bei Erwachsenen. Für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr ist diese auf zwei Jahre beschränkt. Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr muss das Reisedokument alle fünf Jahre erneuert werden. Danach wird ein Reisepass mit Fingerabdruck ausgestellt, der zehn Jahre lang gültig bleibt.
Der erste Reisepass bis zum Alter von zwei Jahren ist gebührenfrei. Danach kostet er 30 Euro, ab dem zwölften Geburtstag 75,90. Ein Expresspass, der binnen 24 Stunden geliefert wird, kostet noch mehr (220 Euro). Wer rechtzeitig an den Pass denkt, steigt also günstiger aus!
Weiterhin bestehend bleibt der Grundsatz, das prinzipiell bei jedem Grenzübertritt ein Reisedokument vorzuzeigen ist. Das Prinzip "Eine Person - ein Pass" wurde von der Europäischen Union unter anderem als Schutzmaßnahme gegen den Kinderhandel eingeführt.