Wirtschaft

Regeln fürs Home Office – sogar Wäsche waschen verboten

Seit Montag befindet sich Österreich wieder im Lockdown. In vielen Betrieben wird vermehrt auf Home Office gesetzt. Diese Regeln sind zu beachten.

Stefanie Riegler
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Home Office - auch im vierten Lockdown "wünschenswert", und zwar dort, wo es möglich ist.
Home Office - auch im vierten Lockdown "wünschenswert", und zwar dort, wo es möglich ist.
apa/picturedesk

In Österreich gilt seit Mitternacht wieder ein harter Lockdown! Alle Geschäfte außer Grundversorger (Supermärkte, Drogerieketten, Apotheken, Tankstellen oder Trafiken) bleiben bis 13. Dezember geschlossen, auch Restaurants und Lokale sind zu. Sie dürfen nur Take-away anbieten, auch in anderen Handelsgeschäften kann man Waren derzeit nur abholen.

Das Zuhause darf nur noch aus den wenigen, alt bekannten Gründen verlassen werden, wie etwa für die Arbeit, die Erledigung lebensnotwendiger Besorgungen, Arzt- und Apothekenbesuche, die Betreuung naher Angehöriger oder zur Erholung an der frischen Luft.

Um Kontakte zu vermeiden, setzten viele Betriebe wieder auf Home Office. Auch die Regierung hat dies am Freitag bei der Pressekonferenz, für alle wo es möglich ist, empfohlen.

Schriftliche Vereinbarung

Doch welche Regeln gelten hier genau? Philipp Brokes, Jurist bei der Arbeiterkammer Wien, hat im Interview mit "Puls24" Aufklärung verschafft. "Das neue Gesetz seit 1. April bestätigt, dass das Home Office zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber schriftlich vereinbart werden muss", so der Experte. Das heißt kein Arbeitgeber kann die Mitarbeiter zwingen, Home Office zu machen. Dafür ist eine schriftliche Vereinbarung notwendig. Die Arbeitnehmer müssen dem zustimmen. 

Das bedeutet aber umgekehrt auch, dass das Personal kein Recht auf Home Office hat, wenn der Arbeitgeber dafür kein grünes Licht gibt. Weiters muss schriftlich vereinbart werden, wie lange das Home Office dauert und wieviel Kostenersatz man als Arbeitnehmer bekommt.

Technische Mittel und Kostenersatz

Die Firma muss nämlich den Angestellten alle technischen Mittel kostenlos zur Verfügung stellen. Wenn das nicht der Fall ist und die Arbeitnehmer den privaten Laptop bzw. das eigene Handy verwenden, dann muss der Arbeitgeber einen Kostenersatz, also einen gewissen finanziellen Beitrag, aufbringen.

"Wenn das nicht mehr als drei Euro am Tag sind, bekomme ich die steuerfrei pro Home-Office-Tag. Sollte der Mitarbeiter etwa einen besonders teuren Laptop verwenden oder einen enormen Stromverbrauch haben, dann zahlt der Arbeitgeber auch mehr. Das ist für die Arbeitnehmer schon eine spürbare Unterstützung", erklärt Brokes.

Die Kosten für Internet und Strom muss der Arbeitgeber ebenfalls ersetzen.  Anschaffungen für Mobiliar im Home Office, wie etwa ein neuer Bürosessel im Wert von maximal 300 Euro, können von der Steuer abgesetzt werden.

Arbeitszeiten wie im Büro

Grundsätzlich gelten im Home Office die gleichen Arbeitszeiten wie im Büro auch. Es gibt also einen Dienstbeginn und ein Dienstende. Die Arbeitszeiten sollten dokumentiert werden. Haushaltsarbeiten, wie etwa einkaufen oder Wäsche waschen sind während der Dienstzeit nicht erlaubt. "Das Arbeitszeitrecht gilt auch zu Hause. Man ist also nicht dazu berechtigt, andere Dinge zu machen, außer es wurde in der Home-Office-Vereinbarung festgehalten", so der Jurist.

Weiters hält Brokes zum Thema Kinderbetreuungspflicht fest: "Man kann nicht gleichzeitig Vollzeit-Elternteil und -Arbeitskraft sein." Wenn also Kinder zu Hause betreut werden müssen, ist Home Office eigentlich nicht möglich. "Das geht sich faktisch nicht aus", sagt der Experte.

Der Rechtsanspruch für die Sonderbetreuungszeit besteht allerdings nur dann, wenn die Schule gänzlich geschlossen ist oder das eigene Kind in Quarantäne muss. Wie Brokes ausführt, kann man es aber auch schriftlich mit dem Arbeitgeber vereinbaren, wenn sich die Kinder etwa im Distance Learning befinden und Unterstützung brauchen.

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    Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com