Coronavirus

Wieder Lockdown – die Regeln, was weiter offen bleibt 

Am Montag geht ganz Österreich in den vierten Lockdown. Die neuen Corona-Maßnahmen gelten vorerst zehn Tage, können aber verlängert werden.

Heute Redaktion
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Kanzler Schallenberg, Gesundheitsminister Mückstein
Kanzler Schallenberg, Gesundheitsminister Mückstein
Helmut Graf

Seit Freitag ist der Lockdown fix. Dennoch hieß es am Sonntag: Bitte warten. Denn die Verordnung muss vom Hauptausschuss des Nationalrats beschlossen werden. Der hätte am Samstag um 14 Uhr tagen sollen. Da es aber Befürchtungen gab, Teilnehmer der Anti-Corona-Demo könnten die Sitzung stürmen, wurde er auf Sonntag 17 Uhr verschoben. Erst danach, um 18.40 Uhr, veröffentlichte das Gesundheitsministerium den Verordnungstext.

Auf 14 Seiten sind die Maßnahmen aufgelistet, die den "Zusammenbruch der medizinischen Versorgung" verhindern sollen. Die meisten sind bereits aus bisherigen Lockdowns bekannt. Auch die "1-plus-1-Regel" gilt wieder: Personen aus einem Haushalt dürfen sich mit maximal einer haushaltsfremden Person treffen. In Wohnräumen kontrolliert die Polizei nicht, in Garagen oder im Garten schon.

Ausnahmeregelung fürs Skifahren

Skigebiete sind von der Sperre nicht betroffen: Skifahren fällt unter die Ausnahmeregelung "Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung". Einschränkung: Seilbahnen oder Sessellifte dürfen nur mit 2G-Nachweis benützt werden. In den Gondeln gilt FFP2-Maskenpflicht.

Der Handel ist zwar geschlossen, bestellte Ware darf aber abgeholt werden – mit Maske sogar im Geschäftslokal.

In Kraft sind die Maßnahmen seit Mitternacht. Sie gelten vorerst zehn Tage, sollen dann bis 12. Dezember verlängert werden.

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Dinge, die du zum Lockdown wissen musst

1) Dauer für Geimpfte

Wer bereits geimpft ist, soll nur bis inklusive 12. Dezember im Lockdown sein müssen – verspricht zumindest die Regierung.

2) Dauer für Ungeimpfte

Für jene, die sich ihren Erst-, Zweit- oder Drittstich noch nicht abgeholt haben, sollen die Ausgangssperren länger gelten. Die genaue Dauer ließ die Regierung aber offen.

3) Ausgangsregeln

Den privaten Wohnbereich darf man nur verlassen für: die Abwendung einer Gefahr für Leib und Leben, die Ausübung familiärer Pflichten, Betreuungspflichten, den Weg zur Arbeit oder Schule, die Deckung von Grundbedürfnissen, Arztbesuche, Covid-Tests oder -Impfungen, Gassigehen mit dem Hund, Take-away in Lokalen, "Click and Collect" im Handel, Friedhofsbesuche und für körperliche und psychische Erholung, also etwa Spazierengehen.

4) Maskenpflicht

In geschlossenen öffentlichen Räumen muss FFP2-Maske getragen werden, auch in Öffis (inklusive Bahnsteige), Taxis und bei Fahrgemeinschaften.

5) Abstandsregeln

Der doppelte Baby-Elefant ist zurück: Zwischen haushaltsfremden Personen sollen zwei Meter Abstand eingehalten werden, wenn möglich auch in Bus, Bim und Co.

6) Arbeitsplatz

Empfehlung zu Homeoffice. Sonst 3G. Wo Kontakt mit anderen nicht ausgeschlossen werden kann und keine anderen Schutzmaßnahmen getroffen werden, gilt FFP2-Pflicht.

7) Krankenhäuser

2Gplus für Besucher. Ein Besucher pro Patient pro Woche, wenn der Patient länger als eine Woche aufgenommen ist. Bei minderjährigen Patienten: zwei Besucher pro Tag.

8) Diese Einrichtungen bleiben geöffnet

Ärzte, Apotheken, Lebensmittelhandel, Bäckereien, Märkte im Freien, Banken, Post und Postpartner, Trafiken, Drogeriemärkte, Verkaufsorte von Medizinprodukten und Heilbehelfen, AMS, Tierärzte, Tierhandlungen, Gartenbaubetriebe, Öffis, Tankstellen, Stromtankstellen, Waschanlagen, Putzereien, Abfallentsorgungsbetriebe, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Kirchen, Gerichte, Behörden sowie Handy-Shops (zum Beispiel A1). Es gilt überall FFP2-Maskenpflicht!

9) Diese Einrichtungen sind geschlossen

Nicht lebensnotwendiger Handel (Ausnahme: "Click and Collect"), Gastronomie (Ausnahmen: Take-away, Lieferservice, Gastro in Spitälern, Heimen), Hotellerie (ausgenommen Dienstreisen), Sportstätten, Theater, Konzertsäle, Kinos, Kabaretts, Museen, Bibliotheken (Ausnahme: Abholung vorbestellter Waren, aber Maskenpflicht!), körpernahe Dienstleister, Freizeitparks, Bäder, Tanzschulen, Wettbüros, Bordelle, Indoor-Spielplätze, Zoos.

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