Politik

Regierung einig – Amtsgeheimnis wird abgeschafft

ÖVP und Grüne haben sich auf ein Informationsfreiheitspaket geeinigt. Das Amtsgeheimnis soll abgeschafft werden.

Heute Redaktion
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Verfassungsministerin Karoline Edtstadler
Verfassungsministerin Karoline Edtstadler
HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com

Die türkis-grüne Bundesregierung hat sich am Freitagnachmittag auf ein Paket zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses und Einführung der Informationsfreiheit geeinigt. Der Entwurf steht, das Gesetz soll am Samstag oder am Montag in Begutachtung gehen. Ein Beschluss werde sich wohl vor dem Sommer ausgehen.

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) sprach von einem "ambitionierten und zugleich ausgewogenen Paket". Der aktuell für Justiz zuständige Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) betonte die Balance zwischen dem Schutz sensibler Daten und dem Recht auf Information.

Zentrales Informationsregister

Mit der Abschaffung des Amtsgeheimnisses kommt nun ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen. Grundsätzlich ist gemäß der Punktation vorgesehen, dass die auskunftgebende Stelle bis zu vier Wochen Zeit hat, die Anfrage zu beantworten, bei schwierigeren Auskünften oder Abwägungen bis zu acht Wochen. Für den Bürger soll die Anfrage gebührenfrei sein.

Zudem wird ein zentrales Informationsregister eingerichtet. Informationen von allgemeinem Interesse sind in einer für jedermann zugänglichen Art und Weise proaktiv zu veröffentlichen, heißt es. Das gilt insbesondere für Studien, Gutachten, Stellungnahmen und Verträge ab einem Wert von 100.000 Euro.

Ausnahmen vorgesehen

Das Recht auf gebührenfreien Zugang zu Informationen soll neben Gesetzesgebung, Verwaltung und öffentlichen Unternehmen, die nicht an der Börse sind, auch die Selbstverwaltung von Kammern und Sozialversicherungen betreffen - für deren Mitglieder.

Ausnahmen sind vorgesehen, wenn "die Geheimhaltung erforderlich und verhältnismäßig ist (nationale Sicherheit, personenbezogene Daten, Vorbereitung von Entscheidungen et cetera)". Details wird wohl erst der Gesetzesentwurf zugänglich machen.

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