Politik

So wird neuer Geldbonus ausbezahlt – es gibt strenge Re

Nach dem Strompreisdeckel für private Haushalte präsentiert die Regierung nun auch weitere Geldboni für Firmen.

Leo Stempfl
Regierung schnürt ein neues Energiekosten-Paket im Wert von 1,3 Milliarden Euro.
Regierung schnürt ein neues Energiekosten-Paket im Wert von 1,3 Milliarden Euro.
Getty Images/iStockphoto

Angesichts der explodierenden Energiekosten wurde als ersten Schritt für die Bürger Österreichs den Strompreisdeckel beschlossen. Doch auch Unternehmen sind stark betroffen und wissen teilweise nicht, ob sie ihren Betrieb aufrecht erhalten können. Aus diesem Grund hat die Regierung nun ein neues Maßnahmenpaket geschnürt, das am Mittwoch im Anschluss an den Ministerrat präsentiert wurde. Eigentlich waren dafür 450 Millionen Euro vorgesehen, diesen Betrag hat man nun auf 1,3 Milliarden Euro aufgestockt.

4 Stufen

Unternehmen, deren jährliche Energiekosten sich auf mindestens 3 Prozent des Produktionswertes bzw. Umsatzes belaufen, können den Zuschuss beantragen. Für Unternehmen, deren Umsatz unter 700.000 Euro beträgt, gibt es diese 3-Prozent-Hürde nicht. Insgesamt sind vier Förderstufen vorgesehen:

1. Stufe: Es werden Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe mit 30 Prozent der Preisdifferenz zum Vorjahr gefördert. Die Zuschussuntergrenze beträgt 2.000 Euro.

2. Stufe: Um in die zweite Stufe des Energiekostenzuschuss-Programms zu gelangen, müssen sich als Voraussetzung die Preise für Strom und Erdgas zumindest verdoppelt haben. In diesem Fall werden bis zu 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit max. 30 Prozent gefördert. Die maximale Förderhöhe beträgt hier 2 Millionen Euro. Treibstoffe können in dieser Stufe nicht gefördert werden

Ab Stufe 3 müssen Unternehmen zudem zusätzlich einen Betriebsverlust aufgrund der hohen Energiekosten vorweisen. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 25 Millionen Euro möglich.

In Stufe 4 können nur ausgewählte Branchen, wie beispielsweise Stahlhersteller, unterstützt werden. Hier sind maximale Zuschüsse von bis zu 50 Millionen Euro möglich.

Zusätzlich zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen werden Kleinst- und Kleinbetriebe auf Basis des Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG) im Rahmen eines Pauschalfördermodells gefördert. Herangezogen werden die Energiekosten des Unternehmens 2022 und diese sollen halbiert werden. Davon werden 30 Prozent pauschaliert nach Stufen gefördert. Die Zuschusshöhe nach der Pauschalierung beträgt mindestens 300 EUR (dies entspricht 2.000 EUR Energiekosten) und maximal 1.800 EUR (bei 12.000 EUR Energiekosten).

Strenge Regeln

Um anspruchsberechtigt zu sein, müssen sich Unternehmen aber einer Reihe an Energiesparmaßnahmen unterwerfen. Es sind nur jene Kosten förderwürdig, die den Auflagen des Energiekostenzuschusses gerecht werden. Einerseits müssen größere Betriebe ein Energiespar-Konzept in Form eines Energieaudits vorlegen und andererseits gibt es konkrete Auflagen zum Energiesparen. Diese sind:

Heizschwammerl-Verbot

Als Förderkriterium setzen Förderungswerberinnen und Förderungswerber bis 31.3.2023 Energiesparmaßnahmen im Bereich der Beleuchtung und Heizung im Außenbereich. Der Innen- und Außenbereich von Geschäften (inkl. jener für Gebäudefassaden, Schaufenster und Werbeanlagen) wird zwischen 22 Uhr bzw. Betriebsschluss und 06 Uhr nicht beleuchtet. Ebenso müssen Heizungen im Außenbereich von Unternehmen (z.B. Heizschwammerl oder beheizte Sessellifte) ausgeschaltet werden.

Neue Tür-Regeln

Ebenso dürfen Türen von Geschäften, die öffentlich zugänglich sind, nicht dauerhaft offen gehalten werden, sofern dies ohne Umbau möglich ist. Eine weitere Auflage betrifft die Auszahlung von Boni: Für das Jahr 2022 soll an Vorstände und Manager von Unternehmen, die Energiekostenzuschuss bekommen, kein oder nicht mehr als die Hälfte des Bonus des Vorjahres ausgezahlt werden. Alle Förderungen werden transparent gemacht: Ab einer Zuschusshöhe von 10.000 EUR wird die Förderung offengelegt.

Nehammer: Wettbewerbsfähigkeit sichergestellt

Bundeskanzler Karl Nehammer: "Mit der Stromkostenbremse haben wir einen ersten Entlastungsschritt für private Haushalte gesetzt. Die exorbitant hohen Strompreise belasten aber nicht nur die Menschen, sondern auch unsere Unternehmerinnen und Unternehmer massiv. Mit dem heute beschlossenen Energiekostenzuschuss ist es uns gelungen, ein neues Förderungsprogramm für die Wirtschaft auf den Weg zu bringen. Damit unterstützen wir energieintensive Unternehmen in unserem Land und stellen so die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft auch langfristig sicher."

Vizekanzler Werner Kogler: "Putin setzt Energielieferungen nach Europa als Waffe und zur Erpressung ein, was dazu führt, dass Energie knapp und deshalb teuer ist. Wir müssen damit rechnen, dass diese Energiekrise länger andauert. Deshalb lösen wir uns entschlossen aus der Abhängigkeit vom russischen Gas und sichern jetzt mit staatlichen Hilfen den österreichischen Wirtschaftsstandort und damit Arbeitsplätze ab. Beim Energiekostenzuschuss lassen wir auch die kleinen und mittleren Betriebe wie etwa den Bäcker um die Ecke nicht im Stich. Die Anreize zum Energiesparen bleiben mit diesen Förderungen aufrecht, Energieverschwendung wird hintangehalten. Und diese staatlichen Hilfen sind keine Einbahnstraße – es gibt Regeln, die zu befolgen sind: verpflichtende Energiesparkonzepte für die Großen und keine Ausschüttung von Manager-Boni."

Gewessler: Unternehmen müssen Beitrag leisten

Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher: "Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat leider merklich negative Effekte auf den europäischen Energiemarkt und die Preisbildung. Die Energiekosten sind auch in Österreich zuletzt stark gestiegen. Um die österreichischen Haushalte zu entlasten, wurde neben dem zweitgrößten Antiteuerungspaket in der EU vor kurzem auch die Stromkostenbremse eingeführt, in einem weiteren Schritt entlasten wir nun die Unternehmen. Mit dem Energiekostenzuschuss unterstützen wir energieintensive Unternehmen und gewerbliche Vereine, mit einer Förderung in der Höhe von 30 Prozent ihrer Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe. Damit leisten wir einen erheblichen Beitrag, um Mehrkosten, die aufgrund der gestiegenen Energiepreise am Weltmarkt entstanden sind, abzufedern."

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler: "Der Energiekostenzuschuss bringt Unternehmen notwendige Unterstützung wegen der steigenden Energiekosten und hilft so, Arbeitsplätze abzusichern. Gleichzeitig nehmen wir Unternehmen in die Pflicht Energie einzusparen. In einer Zeit, in der wir die Menschen in Österreich bitten, die Raumtemperatur in ihren Wohnzimmern 1 bis 2 Grad runterzudrehen, müssen alle ihren Beitrag zum Energiesparen leisten - auch Unternehmen, vor allem, wenn sie Steuergeld bekommen. Deshalb knüpfen wir den Energiekostenzuschuss an konkrete Energiesparmaßnahmen. Die beste Energie ist die, die wir nicht verbrauchen."

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