Politik

Asylwerber sollen keine Caritas-Hilfe mehr erhalten

Eine Bundesagentur soll die Rechtsberatung für Asylwerber übernehmen. Eine breite Front von Juristen, Künstlern und NGOs kritisiert diesen Schritt.

Heute Redaktion
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In ihrem Regierungsprogramm haben sich ÖVP und FPÖ den Auftrag gegeben, eine "qualitativ angepasste und nicht auf Gewinn ausgerichtete Betreuung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden" sicherzustellen sowie eine "unabhängige und objektive Rechtsberatung und qualitativ hochwertige Rückkehrberatung" anzubieten.

Damit macht die Regierung jetzt ernst: Der Vertrag des Innenministeriums mit der aus Diakonie bzw. Caritas und Volkshilfe bestehenden Arge Rechtsberatung soll dem Vernehmen nach Ende 2018 gekündigt werden, nach der einjährigen Kündigungsfrist soll die Neuorganisation ab 2020 greifen.

Bundesagentur künftig zuständig?

Die Aufgaben sollen von einer Bundesagentur im Auftrag des Amtes für Fremdenwesen und Asyl übernommen werden. "Durch dieses Vorhaben wird die unabhängige Rechtsberatung de facto eingestellt", beklagt die Plattform "Menschen.Würde.Österreich" – ein Zusammenschluss von Nicht-Regierungs-Organisationen, Vereinen und Initiativen – veröffentlicht in einem am Mittwoch veröffentlichten offenen Brief an die Bundesregierung.

Zu den Unterzeichnern gehören auch Juristen, Politiker sowie Künstler, Schriftsteller und Schauspieler. Darunter befinden sich so prominente Namen wie Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk, EU-Parlamentarier Othmar Karas (ÖVP), der ehemalige Flüchtlingskoordinator der Regierung Christian Konrad, Schauspieler Josef Hader und Schriftsteller Michael Köhlmeier.

Anspruch auf Rechtsberatung bei Asylverfahren

Jeder Mensch, der in Österreich einen Asylantrag stellt und zum Verfahren zugelassen wird, hat einen Rechtsanspruch auf Rechtsberatung im Asylverfahren und eine Rechtsvertretung in der zweiten Instanz, falls er gegen eine Ablehnung Einspruch erhebt.

Wenn die Rechtsvertretung von jener Instanz gestellt wird, die über Annahme oder Ablehnung des Asylantrags entscheidet, könne deshalb von einem unabhängigem Rechtsbeistand keine Rede mehr sein, so die Kritiker. Hier sei das "Grundrecht auf ein faires Asylverfahren (...) gefährdet", heißt es.

(red)