Österreich

An diese 10 Regeln müssen sich Wanderer jetzt halten

Heute Redaktion
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Die Regierung hat angesichts des Todesfalls auf einer Stubaier Alm und dem folgenden Rechtsstreit am Dienstag zehn Verhaltensregeln für Wanderer vorgelegt.

Die Regierung hatte nach dem strittigen Urteil am Landesgericht Innsbruck, das nach einem tödlichen Unfall mit einer Kuh ergangen war und bei Bauern und Alm-Besuchern für große Verunsicherung gesorgt hatte, rechtliche Schritte angekündigt.

Darüber hinaus wurde versprochen, für mehr Aufklärung zu sorgen, um "ein gutes Miteinander" auf Österreichs Almen sicherzustellen. Am Dienstag hat die verantwortliche Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) gemeinsam mit Wirtschaftskammer-Vizepräsidentin Martha Schulz, Landwirtschaftskammer-Chef Josef Moosbrugger und dem Alpenvereins-Vorsitzenden Andreas Ermacora die Ergebnisse des entsprechenden "Aktionsplans für sichere Almen" präsentiert.

Dazu gehören eine Gesetzesänderung im ABGB, "10 Verhaltensregeln für Alm-Besucher" und ein "Standard für die Alm- und Weidewirtschaft".

Wenn man sich in der Natur bewegt, müsse auch ein hohes Maß an Eigenverantwortung an den Tag gelegt werden, erklärte Köstinger den "Verhaltenskodex".

Darüber hinaus betonte die Ministerin, dass es damit nun erstmals bundesweit einheitliche Regeln für Touristen gebe. Zeitgleich habe die Bundesregierung eine Gesetzesänderung in Begutachtung geschickt, die einen neuen Absatz im ABGB enthält, mit dem das Haftungsrecht geändert wird.

"Auch gesetzlich wird die Eigenverantwortung der Alm-Besucher festgeschrieben, gleichzeitig schaffen wir Rechtssicherheit für unsere Bauern. Damit gibt es klare Regeln des Miteinanders, auf die sich Behörden und Gerichte künftig direkt beziehen können", so Köstinger.

1. Kontakt zum Weidevieh vermeiden, Tiere nicht füttern, sicheren Abstand halten

2. Ruhig verhalten, Weidevieh nicht erschrecken

3. Mutterkühe beschützen ihre Kälber, Begegnung von Mutterkühen und Hunden vermeiden

4. Hunde immer unter Kontrolle halten und an der kurzen Leine führen. Ist ein Angriff abzusehen: sofort ableinen

5. Wanderwege auf Almen und Weiden nicht verlassen

6. Wenn Weidevieh den Weg versperrt, mit möglichst großem Abstand umgehen

7. Bei Herannahen von Weidevieh: Ruhig bleiben, den Tieren ausweichen, aber nicht den Rücken zukehren

8. Schon bei ersten Anzeichen von Unruhe der Tiere Weidefläche zügig verlassen

9. Zäune beachten. Falls es ein Tor gibt, dieses nutzen, danach wieder schließen und Weide zügig queren

10. Begegnen Sie den arbeitenden Menschen, der Natur und den Tieren mit Respekt

Im Sommer 2014 wurde eine deutsche Urlauber auf einer Alm eines Tiroler Landwirts aus dem Stubaital zu Tode getrampelt. Die Hinterbliebenen klagten auf Schadenersatz und bekamen in erster Instanz Recht. Der beklagte Bauer wurde zu einer Zahlung von 180.000 Euro Schadenersatz und Hinterbliebenenrente verurteilt. Er legte Berufung ein.

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    Tatort Pinnistal: Beim Abstieg vom Habicht (3277 Meter) war die Bankkauffrau von der Kuhherde tot getrampelt worden.
    Tatort Pinnistal: Beim Abstieg vom Habicht (3277 Meter) war die Bankkauffrau von der Kuhherde tot getrampelt worden.
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    (ek)