Gesundheitsminister Anschober legt am Dienstag dem Hauptausschuss seine Novelle zur Covid-Verordnung vor. Die regelt, was im bereits dritten harten Lockdown ab 26. Dezember erlaubt ist:
Zwischen 20 und 6 Uhr darf man die Wohnung weiterhin nur verlassen, um arbeiten, einkaufen oder zum Arzt zu gehen, eine "unmittelbare Gefahr für Leib, Leben und Eigentum" abzuwenden oder familiäre Pflichten zu erfüllen. Ebenso erlaubt: Gassigehen mit dem Hund, "körperliche und psychische Erholung im Freien".
Die restriktive Ausgangssperre gilt auch zu Silvester. Heißt: Feuerwerke und Outdoor-Partys zum Jahreswechsel fallen Corona zum Opfer.
Die Regel, dass pro Bewohner von Alten- und Pflegeheimen nur ein Besucher pro Woche erlaubt ist, wird am 24. und 25. Dezember gekippt. Da darf jeder Bewohner zwei Mal von höchstens zwei Personen aus einem Haushalt besucht werden. Vorschrift: negativer Corona-Test und FFP2-Maske.
Mit wenigen Ausnahmen wie etwa Apotheke, Tankstelle, Post, Trafik und Kfz-Werkstätte muss der Handel zusperren. Click & Collect ist von 6 bis 19 Uhr möglich – im Freien.
Der Verkauf von Waffen, im vergangenen Lockdown großes Thema, ist untersagt, "sofern deren Erwerb nicht zu beruflichen Zwecken aus gesetzlichen Gründen zwingend unaufschiebbar erforderlich ist".
Personen, die in den vergangenen drei Monaten mit Corona infiziert waren, sind von der Testpflicht ausgenommen.
Ist eine FFP2-Maske Pflicht, ist eine ohne Atemventil zu verwenden.
Bleibt das so? Laut Entwurf der neuen Corona-Verordnung gilt beim Anstellen und bei der Fahrt in Seilbahnen und Gondeln Maskenpflicht (FFP2 ohne Ventil). Schlepplifte kann man offenbar ohne Maske benutzen.
Die Skiorte toben. Weil man "noch immer keine schriftliche Unterlagen" vom Gesundheitsministerium bekommen habe, rechnen einige Betreiber mit einem späteren Saisonstart nach dem 24. Dezember. Grund: Ohne diese Infos sei keine seriöse Planung möglich.