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Neue Mindestsicherung: Vier Jahre hier, 0 Euro

Am Montag hat die Regierung auf ihrer Klausur in Mauerbach (NÖ) die Pläne für die neue Mindestsicherung verraten. Das wird alles anders >>

Heute Redaktion
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Ziel sei es gewesen, unser Sozialsystem "weniger attraktiv" zu machen, sagen Türkis und Blau. Vor allem Zuwanderer sollten bei der neuen bundesweit einheitlichen Mindestsicherung schlechter gestellt werden. Diese selbstgesetzte Vorgabe hat die Regierung erfüllt, indem sie die Mindestsicherung Neu zum Teil an die Erfüllung gewisser sprachlicher und integrationstechnischer Ziele geknüpft hat. Wer nicht gut genug Deutsch kann, bekommt 300 Euro weniger.

Wer bekommt was?

Getrennt wird in Zukunft zwischen Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten. Zweitere gehen in Zukunft leer aus. Genauso wie EU-Bürger, die weniger als 5 Jahre lang in Österreich leben. Erst ab dann soll der Anspruch auf Mindestsicherung gelten.

Die vieldiskutierte Deckelung bei Familien mit vielen Kindern kommt nicht, der Effekt wird aber durch eine degressive Staffelung erreicht. Heißt: Das Geld, dass man pro Kind zusätzlich bekommt, nimmt ab, je mehr Kinder man hat. Gibt es für das erste Kind noch 25 Prozent des Grundbetrages dazu, sind es für das zweite Kind nur mehr 15 Prozent. Ab dem dritten Kind nur noch fünf Prozent.

Einige Beispiele

Die Regierung legte mehrere Beispiele für die Neuberechnung der Mindestsicherung vor:

- Ein 25-jähriger Flüchtling mit positivem Asylbescheid, der NICHT gut genug Deutsch spricht, soll in Zukunft statt 863 Euro nur 563 Euro bekommen.

- Eine österreichische Alleinerzieherin mit zwei Kindern steigt besser aus: Sie erhält statt 1.174 Euro in Zukunft 1.383 Euro.

- Bei der beispielhaften tschetschenischen Familie mit fünf Kindern, die sich seit sechs Jahren in Österreich aufhält, sinkt der Mindestsicherungsanspruch von 2.460 Euro auf 1.684 Euro.

- Ein Rumäne, der erst seit vier Jahren in Österreich ist (EU-Bürger), hätte im alten System 863 Euro Mindestsicherung erhalten. In Zukunft geht er vollkommen leer aus, bekommt also 0 Euro.

Voraussetzungen für Asylberechtigte

Asylberechtigte ohne ausreichende Deutschkenntnisse bekommen also 300 Euro weniger. Wer den vollen Betrag erhalten möchte, muss nicht nur Deutsch sprechen, sondern auch andere Voraussetzungen erfüllen. Zudem muss er sich mindestens fünf Jahre in Österreich aufhalten, bis er Mindestsicherung beantragen kann.

Arbeitsqualifizierungsbonus

Die Maßnahme rund um die Deutschkenntnisse wird als "Arbeitsqualifizierungsbonus" in das Gesetz eingehen. Anspruch darauf, also Anspruch auf 300 Euro mehr Mindestsicherung, haben grundsätzlich alle Menschen mit Pflichtschulabschluss in Österreich. Wer das nicht hat (Asylberechtigte, Zuwanderer, EU-Ausländer), muss Folgendes vorweisen: Deutschkenntnisse auf B1-Niveau ODER Englischkenntnisse auf C1-Niveau, Qualifizierungsmaßnahmen, eine unterschriebene Integrationsvereinbarung und ein abgeschlossener Wertekurs.

Um diese Qualifizierungen zu erreichen, wird ein Kurspaket angeboten. Die Überprüfung, ob alle Kriterien erfüllt sind, soll der Österreichische Integrationsfond übernehmen.

Ausgenommen vom Arbeitsqualifizierungsbonus sind Menschen mit psychischer und physischer Beeinträchtigung und solche mit Betreuungspflichten.

Strenge Kontrolle

Die Länder, die nun fast keinen Spielraum mehr in Sachen Mindestsicherung haben, werden in Zukunft verpflichtet sein, Missbrauch aufzudecken. Ein bundesweites Kontroll- und Sanktionssystem soll zweckwidrige Verwendung der Mindestsicherung, Arbeits- und Integrationsverweigerung sowie nachgewiesene Schwarzarbit aufdecken und mit Strafen ahnden. Von einer Freiheitsstrafe bis hin zum Verlust der Mindestsicherung ist alles möglich.

Gesetz kommt im Herbst

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ), Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) und ÖVP-Klubobmann August Wöginger präsentierten die Neuerungen am Montagmittag. Das Gesetz soll nach der üblichen Begutachtungsfrist im Herbst im Nationalrat beschlossen werden. Die Neuerungen sollen - mit gewissen Übergangsfristen - auch rückwirkend gelten.

Lesen Sie hier den Live-Ticker der Pressekonferenz:

(red)