Politik

Verdächtige Imame: Wann verlassen sie das Land?

Auslandsfinanzierte Imame sollen abgeschoben werden. Bis sie tatsächlich das Land verlassen, wird es noch dauern.

Heute Redaktion
Teilen
Symbolbild
Symbolbild
Bild: picturedesk.com

Moscheen werden geschlossen, Imame sollen das Land verlassen. Das klingt dramatisch. Die Rechtslage dahinter zeigt aber: So schnell wird das nicht gehen.

Das Islamgesetz, das seit 2015 in Kraft ist, wird nun erstmals dazu verwendet, Moscheen zu schließen und Imame auszuweisen. Das kündigte die Regierung am Freitag an. Sieben Moscheen, darunter die (illegal betriebene) Moschee der "Grauen Wölfe", werden geschlossen. (Lesen Sie hier mehr dazu.) Unabhängig von den Moschee-Schließungen werden auch zahlreiche Imame überprüft. Der Verdacht bei ihnen lautet auf Auslandsfinanzierung, das ist in Österreich verboten.

Ein Viertel von Österreichs Imamen unter Verdacht

Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) nennt konkrete, wenn auch sehr breit gefasste Zahlen. Von den 260 in Österreich tätigen Imamen stehen 60 - also fast ein Viertel - unter Verdacht. Sie könnten potenziell geprüft werden. Der Personenkreis, der im Extremfall das Land verlassen müsste, weitet sich durch Familienangehörige auf ca. 150 Personen aus.

Quelle: video3

Als Strafe droht die Abschiebung. Doch wie lange würde das dauern?



Erster Schritt: Überprüfung

Bei 40 der 60 verdächtigen Imame wurde die Überprüfung tatsächlich gestartet. Was geschieht da? Zwei Behörden sind damit betraut. Zum einen die Bezirksbehörden, die über einen Erstantrag zur Niederlassung in Österreich entscheiden. Bei einer Verlängerung des Aufenthaltstitels ist das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) zuständig. 29 Fälle liegen aktuell bei den Bezirksbehörden, 11 beim Asylamt.

Zweiter Schritt: Anfechtungen möglich

Diese Überprüfungen sind zum Großteil noch nicht abgeschlossen. Falls die Behörden entscheiden, dass der betroffene Imam aus dem Ausland finanziert wird, wird ein negativer Bescheid zugestellt.

Das war bisher bei zwei Imamen der Fall. Sie können diesen Bescheid nun - wie alle behördlichen Entscheidungen in Österreich - anfechten. Bis der Entscheid rechtskräftig ist, kann es Monate dauern.

Dritter Schritt: Illegaler Aufenthalt

Bei einem rechtskräftig negativen Entscheid, würde die Sache so weitergehen: Der Imam hätte keinen legalen Aufenthaltstitel mehr in Österreich, wäre illegal hier. Er müsste das Land verlassen.

Vierter Schritt: Abschiebung

Erst wenn er sich weigern würde, freiwillig das Land zu verlassen, wird die Behörde in letzter Konsequenz "aufenthaltsbeendende Maßnahmen" ergreifen. Also abschieben.

Die Pressekonferenz der Regierung im Video:

(red)