Politik

Regierung verlängert Corona-Hilfen um drei Monate

Auch wenn sich die Wirtschaft langsam von der Krise erholt, verlängert die Regierung die Corona-Hilfen um weitere drei Monate. Kosten: 600 Mio. Euro.

Michael Rauhofer-Redl
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Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) im Hinter- und Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) im Vordergrund präsentierten am Dienstag das Konzept der adaptierten Wirtschaftshilfen bis in den Herbst.
Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) im Hinter- und Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) im Vordergrund präsentierten am Dienstag das Konzept der adaptierten Wirtschaftshilfen bis in den Herbst.
HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com

Angesichts der wieder aufblühenden Wirtschaft kündigten Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) am Dienstag in einer gemeinsamen Pressekonferenz an, die Corona-Hilfen für Wirtschaftstreibende zu adaptieren. Jene Branchen, die noch auf Hilfe angewiesen sind, sollen auch weiterhin Unterstützung erhalten. Überall dort, wo dies nicht mehr der Fall ist, sollen die Hilfen krisengerecht auslaufen. Blümel nannte die Maßnahmen einen "Einstieg in den Ausstieg". 

Die Hilfen sollen ab Juli um drei Monate bis Ende September verlängert werden. Die Mehrkosten dafür bezifferte Blümel mit 500 bis 600 Millionen Euro. Dieser Einschätzung liegt eine "theoretische Rechnung" der Finanzexperten im Ministerium zu Grunde. Als Begründung für die Verlängerung nannten die Regierungsvertreter, dass die Beendigungen der Hilfen stufenweise erfolgen soll. 

Was sich nun ändert

Die wesentlichen Instrumente, um Wirtschaftstreibenden unter die Arme greifen zu können, bleiben im Großen und Ganzen bestehen, einzig die Kriterien, um Anspruch auf die Hilfen zu haben, werden verschärft. 

1
Ausfallsbonus

Was den Ausfallsbonus betrifft, so fällt der Fixkostenzuschuss nun weg. Außerdem müssen Unternehmen nun 50 Prozent Umsatzausfall nachweisen. Bislang reichten auch bis zu 30 Prozent aus, um für die Hilfe in Frage zu kommen. Auf diese Weise soll den am stärksten Betroffenen geholfen werden. Der Ausfallsbonus wird um drei Monate bis September verlängert und ist mit 80.000 Euro (statt bisher 30.000 Euro) gedeckelt.

2
Verlustersatz

Der Verlustersatz wird sogar um sechs Monate bis Jahresende verlängert. Er ist mit 10 Mio. Euro, dem beihilfenrechtlichen Rahmen, gedeckelt. Kriterium ist, dass betroffene Unternehmen nach wie vor einen Umsatzausfall von 50 Prozent nachweisen können. Auch hier war ein Antrag bislang schon dann möglich, wenn der Ausfall "nur" 30 Prozent betrug.

3
Härtefallfonds

"Phase 3" des Härtefallfonds läuft nun ebenfalls von Juli bis September. Wie Blümel im Rahmen der Pressekonferenz erklärte, ist das Eintrittskriterium nunmehr ein 50-prozentiger Umsatzeinbruch. Auch Unternehmen, die laufende Kosten nicht begleichen können, haben Anspruch auf Hilfe. Dass ein Betretungsverbot für den eigenen Betrieb vorliegen muss, wie es im Winter etwa in Teilen der Gastronomie oder in Kulturstätten der Fall war, ist nun kein Kriterium mehr. 

Beantragbar ist der Härtefallfonds bis zum 31. Oktober 2021. Neuerdings kann der Antrag auch mittels Handysignatur erfolgen. Betroffene erhalten nun maximal 2.000 Euro. 

Auch Haftungsübernahmen für Überbrückungsfinanzierungen verlängert

Zusätzlich zu diesen drei Maßnahmen wurde zudem die gesetzliche Grundlage für ein weiteres wichtiges Unterstützungsinstrument beschlossen: die Verlängerung der Haftungsübernahmen für Überbrückungsfinanzierungen. "Durch den langen Lockdown und die damit verbundenen Einnahmenausfälle haben viele Betriebe Schwierigkeiten mit der Bedienung von besicherten Krediten. Indem wir den Haftungsrahmen bis 31. Dezember 2021 verlängern, geben wir der Tourismus- und Freizeitwirtschaft mehr Luft zum Atmen", erklärte am Dienstag Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP).

Bisher wurden mehr als 8.400 Haftungsübernahmen für Überbrückungsfinanzierungen mit einem Volumen von 1,3 Milliarden Euro durch die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) abgewickelt.

Auch Künstlern wird unter die Arme gegriffen

Wie bisher steht die Überbrückungsfinanzierung auch weiterhin allen Personen offen, die Kunst und Kultur schaffen, vermitteln oder lehren, und die bei der Sozialversicherung versichert sind, teilte Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (Grüne) mit. Teil der Antragstellung ist eine eidesstattliche Erklärung, dass man sich aufgrund der Pandemie in einer wirtschaftlichen Notlage befindet.

Für alle Künstlerinnen und Künstler, die weder bei der Überbrückungsfinanzierung noch beim Härtefallfonds der Wirtschaftskammer antragsberechtigt sind, steht nach wie vor der Covid-19-Fonds des Künstlersozialversicherungsfonds zur Verfügung. Auch hier ist eine weitere Auszahlung für das dritte Quartal 2021 in Vorbereitung.

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