Regierung plant härtere Strafen für Vergewaltiger

Bundeskanzler Sebastian Kurz spricht von einer "Kurskorrektur": Eine Strafrechtsreform soll dafür sorgen, dass Sexualtäter und Wiederholungstäter künftig härter bestraft werden.
Eine Taskforce unter Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) hat im vergangenen Jahr ein umfangreiches Paket mit rund 50 Maßnahmen erarbeitet. Dieses soll nun am Mittwoch im Ministerrat beschlossen werden, wie verschiedene Medien berichten.
"Wenn kleine Wirtschaftsdelikte in Österreich härter bestraft werden als Gewalttaten an Frauen und Kinder mit oft lebenslangen psychischen und körperlichen Folgen, dann läuft etwas in die falsche Richtung", lässt sich Bundeskanzler Kurz zitieren.
Folgende Verschärfungen sind vorgesehen:
Konkret sollen Mindeststrafendurch die Reform erhöht werden. So beträgt die minimale Gefängnisstrafe bei einer Vergewaltigung bisher ein Jahr. Künftig soll das Minimum auf zwei Jahre angehoben werden.
Auch soll es in Zukunft nicht mehr möglich sein, trotz einer Verurteilung wegen Vergewaltigungnicht im Gefängnis zu landen. Laut Regierung kam es im vergangenen Jahr zu solchen Urteilen. Nach der Reform soll zumindest ein Teil des Strafe im Gefängnis abgesessen werden.
Auch will man bei Wiederholungsstraftäternhärter durchgreifen. So soll die Strafe steigen, wenn man innerhalb von zehn Jahren mehrmals wegen Gewalttaten verurteilt wird.
Ebenfalls eine Verschärfung plant die Regierung beim Stalking-Paragrafen. Wer "Tatsachen oder Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereiches einer Person ohne deren Zustimmung" veröffentlicht, soll dafür bestraft werden.
Schließlich soll im Paket auch ein "Tätigkeitsverbot" enthalten sein. So haben beispielsweise Lehrer oder Erzieher mit einem Berufsverbot zu rechnen, wenn sie sich an Kindern oder wehrlosen Menschen vergehen. Laut der Regierung soll dieses Verbot ein Leben lang gelten.
(slo)