Auch die Kompetenzen des Bundespräsidenten werden beschnitten.
Es soll einen Vorwahltag geben, die Briefwahl wird allerdings beibehalten und bereits am Sonntag ausgezählt. Ein e-Voting, also eine elektronische Stimmabgabe, für Auslandsösterreicher wird zwar von der ÖVP gefordert, die SPÖ ist allerdings skeptisch. Darüber soll noch einmal im Detail beraten werden.
Der Vorwahltag soll zehn Tage vor einer Wahl stattfinden und in jeder Gemeinde soll am Nachmittag oder am Abend ein Wahllokal zumindest zwei Stunden offen haben. Dies wurde vor kurzem bei der Grazer Gemeinderatswahl getestet - der Vorwahltag wurde von mehr Menschen genutzt als die Briefwahl.
Auch die Wahlkarten werden verändert werden: Am Überkuvert stehen aus Datenschutzgründen nicht mehr die Daten des jeweiligen Wählers, es wird einen neutralen Umschlag geben.
Bundespräsident wird eingeschränkt
Die Aufgaben des Bundespräsidenten sollen ebenfalls beschnitten werden, allerdings handelt es sich dabei kaum um Dinge, welche die Allgemeinheit betreffen: Er soll den Nationalrat bzw. die Landtage nicht mehr auflösen oder im Sommer Sondersitzungen einberufen können; keine strafrechtliche Entscheidungen treffen können (Begnadigung, Milderung, Umwandlung, Niederschlagung von Urteilen); und uneheliche Kinder nicht mehr zu ehelichen erklären dürfen.
Diese Vorschläge der Regierung sollen nun gemeinsam mit der Opposition diskutiert und zu Gesetzestexten ausgearbeitet werden, da für eine Änderung des Wahlrechts eine Zweidrittelmehrheit im Parlament notwendig ist.