Politik

Registrierkassenpflicht bleibt anfangs straffrei

Heute Redaktion
14.09.2021, 14:17

Galgenfrist bei der Einführung der Registrierkassenpflicht in der Gastronomie. Laut Finanzministerium gibt es einen Beschluss, laut dem im ersten Quartal von 2016 die Registrierkassenpflicht zur Gänze straffrei sein wird.

Galgenfrist bei der in der Gastronomie. Laut Finanzministerium gibt es einen Beschluss, laut dem im ersten Quartal von 2016 die Registrierkassenpflicht zur Gänze straffrei sein wird.

Sollten sich im zweiten Quartal noch immer Fälle der Nichterfüllung der Anforderungen einfinden, so wird bei Vorlegung glaubhafter Gründe, warum die Registrierkassenpflicht noch immer nicht umgesetzt wurde, auch hier Straffreiheit gewährt.

Diese Straffreiheit bezieht sich jedoch nur auf die Registrierkassenpflicht und nicht auf allgemeine steuerliche Verstöße des Unternehmens.

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