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Registrierkassenpflicht: Darum ist Gesetz absurd

Heute Redaktion
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Deutlich überzogene Regelungen und ein terminliches Durcheinander kritisieren die Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in der aktuellen Stellungnahme zum Erlassentwurf zur Registrierkassensicherheitsverordnung. Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) fordert "ein verhältnismäßiges Vorgehen in der Betrugsbekämpfung".

Deutlich überzogene Regelungen und ein terminliches Durcheinander kritisieren die Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in der aktuellen Stellungnahme zum Erlassentwurf zur . Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) fordert "ein verhältnismäßiges Vorgehen in der Betrugsbekämpfung".

„Die Registrierkassenpflicht bringt den Unternehmen eine unverhältnismäßig hohe finanzielle und bürokratische Mehrbelastung, aber in vielen Facetten keine erhöhte Sicherheit in der Betrugsbekämpfung“, sagt Verena Trenkwalder, Vorsitzende des Fachsenats für Steuerrecht in der KWT. „Wer soll die 15 Millionen Belege, die täglich zu erstellen sind, kontrollieren?“

Auf große Kritik stößt das zweigeteilte Inkrafttreten, wonach Unternehmen ab 1.1.2016 mit einer elektronischen Registrierkasse und ab 1.1.2017 zusätzlich mit einer technischen Sicherheitseinrichtung gegen Manipulation ausgestattet sein müssen.

Viele offene Fragen

Die Regelungen seien nach wie vor sehr unklar, die Bestimmungen im Erlass gehen teilweise über das Gesetz hinaus oder widersprechen diesem. Es fehle die nötige Rechtssicherheit bei einer "derart kurzfristigen Einführung", weil noch viel Programmierarbeit und organisatorische Arbeit bevorstehe. Viele Fragen betreffend Automaten, Produktbezeichnung, Durchläufer oder beispielsweise Tischabrechnungen in der Gastronomie seien noch offen.

Für Unmut sorgt auch die nachträglich angekündigte Straffreiheit bis 30.Juni, die zwar im Erlass, aber nicht im Gesetz geregelt ist. Die KWT findet das Vorgehen „rechtsstaatlich bedenklich“ und fordert eine entsprechende Korrektur im Gesetzestext.