Coronavirus

Registrierungspflicht in Gastro bleibt vorerst bestehen

Auch wenn die Regierung am Donnerstag weitreichende Lockerungen für 1. Juli angekündigt hat, bleiben einige Regeln - so wie die Registrierungsplicht. 

Michael Rauhofer-Redl
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Die Registrierungspflicht in der Gastronomie bleibt vorerst bestehen.
Die Registrierungspflicht in der Gastronomie bleibt vorerst bestehen.
Marijan Murat / dpa / picturedesk.com

"Einen Sommer wie damals", kündigte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) bei der Pressekonferenz am Donnerstag an. Zuvor nannte Bundeskanzler Sebastian Kurz bereits die weitreichenden Lockerungen, zu denen sich die Bundesregierung in Abstimmung mit führenden Corona-Experten des Landes durchgerungen hatten. 

Mit 1. Juli fällt etwa in der Gastronomie und in der Hotellerie die Maskenpflicht komplett weg. Weder Gäste noch Mitarbeiter sind dann verpflichtet, ihren Mund zu bedecken. Das gilt übrigens auch in den Innenräumen. Dass Ende der Sperrstunde stellt eine weitere, wesentliche Neuerung dar. Für die Nachtgastronomie ist es übrigens auch der Startschuss zum großen Comeback. 

Auch die Abstandsregeln und die Personenobergrenze in der Gastronomie sollen mit Anfang Juli dann der Geschichte angehören. 

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    Am Donnerstag verkündete die Regierung weitreichende Lockerungen, die schon ab 1. Juli in Kraft treten werden.
    Am Donnerstag verkündete die Regierung weitreichende Lockerungen, die schon ab 1. Juli in Kraft treten werden.
    Tobias Steinmaurer / picturedesk.com

    Nur noch wenige Einschränkungen

    Zwei Einschränkungen bleiben zunächst aber noch bestehen. Weiterhin gilt die 3-G-Regel. Wer noch nicht geimpft ist, oder sich nicht impfen lassen möchte, muss also auch weiterhin einen negativen Coronatest vorlegen können, der nicht älter als 48 (Antigen) bzw. 72 Stunden (PCR) alt sein darf. 

    Zum anderen müssen sich Besucher auch vorerst weiterhin registrieren lassen, wenn sie einen gastronomischen Betrieb betreten. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein erklärte allerdings, dass diese Regelung nur für drei Wochen gelten werde. Am 23. Juli fällt nicht nur eine Auslastungsgrenze für die Nachtgastronomie, die bis dahin "nur" 75 Prozent Auslastung bewerkstelligen darf, sondern eben auch die Registrierungspflicht.  

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      EXPA / APA / picturedesk.com