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Das ändert sich ab Sommer bei Reise-Buchungen

Am 1. Juli tritt das neue Pauschalreisegesetz in Kraft. Das bringt einige Änderungen und diverse Vorteile.

Heute Redaktion
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Ab Juli gibt es Änderungen im Pauschalreisegesetz.
Ab Juli gibt es Änderungen im Pauschalreisegesetz.
Bild: iStock

Ab 1. Juli ändert sich einiges beim Buchen von Reisen. Für Konsumenten bringt das einige Vorteile und Sicherheiten. Konkret wurden die Bestimmungen der Pauschalreise erweitert und der gesetzliche Schutz ausgedehnt.

Reiseangebote mit mehreren Komponenten gelten am 1. Juli 2018 als Pauschalreisen und bieten den entsprechenden Haftungsschutz. Konkret gilt das für Reisen aus zumindest zwei Reisebausteinen (Flug, Hotel, Transfer, Mietwagen etc.), die im Reisebüro gebucht werden. Die Buchung dieser Bausteine muss nicht zwingend auf einmal erfolgen, jedoch innerhalb von 24 Stunden.

Dabei ist es egal, wie viele und welche Zusatzleistungen es sind – solange die Zusatzleistungen mindestens ein Viertel des Gesamtpreises ausmachen. Wenn das der Fall ist, haftet der Veranstalter für nicht oder mangelhaft durchgeführte Leistungen.

Online-Buchungen von Schutz ausgeschlossen

Allerdings gilt das Pauschalreisegesetz nicht bei Reisebausteinen, die etwa über Online-Buchungsplattformen individuell vom Kunden selbst zusammengestellt und von mehreren Reiseveranstaltern angeboten werden, warnt der Reiseveranstalter Ruefa.

Was sich 2018 beim Reisen sonst noch ändert

Im Falle einer Insolvenz ist das Kundengeld stärker abgesichert.

Waren bisher nur Pauschalreisen geschützt, so gilt dies nun auch für "verbundene Reisen" – also wenn verschiedenen Komponenten wie Flug und Hotel getrennt ausgewählt, gebucht und bezahlt werden. Es gilt zu beachten, dass die Komponenten beim selben Veranstalter gebucht werden müssen.

Informationspflicht durch Anbieter

Außerdem ist im neuen Gesetz vorgesehen, dass der Veranstalter bzw. das Reisebüro zahlreiche Informationen bereits vor Abschluss des Reisevertrages bekanntgeben muss, also z.B. die Kontaktadresse im Zielland, Details zur Insolvenzabsicherung und Beschwerdeabwicklung im Ausland.

Diese sollen dem Kunden helfen, bereits vorab ersehen zu können, wie er im Fall von Problemen zu seinem Recht kommt.

(red)