Oberösterreich

Reise wegen Corona abgesagt: AK half nun

Ein deutscher Reiseveranstalter verlangte Stornogebühren für eine abgesagte Portugal-Reise. Die Arbeiterkammer half zwei Oberösterreicherinnen.

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Die Arbeiterkammer OÖ erkämpfte für die beiden Frauen eine kostenlose Stornierung.
Die Arbeiterkammer OÖ erkämpfte für die beiden Frauen eine kostenlose Stornierung.
Arbeiterkammer Oberösterreich

Noch vor Auftauchen des Coronavirus in Österreich buchte eine Oberösterreicherin für sich und ihre Tochter im Februar vergangenen Jahres eine Pauschalreise nach Portugal. Gesamtpreis der Reise: 1.039 Euro. 

Stattfinden sollte der Urlaub im darauffolgenden September. Unmittelbar vor der Abreise stornierten die beiden Frauen aufgrund einer Reisewarnung der Stufe 6 des österreichischen Außen­ministeriums für Portugal. Zu diesem Zeitpunkt hatten sie bereits eine Anzahlung in Höhe von 364 Euro geleistet.

Der deutsche Reise-Veranstalter, bei dem die beiden Oberösterreicherinnen gebucht hatten, lehnte eine kostenlose Stornierung ab. Begründung: weil das Auswärtige Amt in Deutschland für die konkrete Region in Portugal keine Reisewarnung ausgesprochen hatte.

Stornorechnung in Höhe von 675 Euro

Die Rechts­lage ist hier nicht ganz klar: Deutsche Reiseveranstalter orientieren sich zumeist nicht an den Reisewarnungen des österreichischen Außenministeriums, sondern an jenen des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland.

Die Konsumentinnen bekamen deshalb eine Stornorechnung in Höhe des Restbetrags von 675 Euro. Damit wandten sich die Frauen an die Arbeiterkammer Oberösterreich.

Die AK-Experten/-innen verwiesen auf ein zuvor ausgesprochenes deutsches Urteil. Dieses besagte, dass es für eine kostenlose Stornierung ausreicht, wenn aufgrund der Gesamtsituation davon ausgegangen werden kann, dass sich das Virus mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit ausbreitet und dadurch ein Ansteckungs­risiko besteht.

Aufgrund der Intervention der AK und den Verweis auf dieses Urteil wurde die kostenlose Stornierung letztlich doch akzeptiert.

Musterklage eingebracht

Für die AK-Konsumentenschützer/-innen war das Thema damit aber noch nicht erledigt. Denn auch andere Reiseveranstalter sind in dieser Frage unnachgiebig. „Wir vertreten die Ansicht, dass für österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger die Reisewarnung des österreichischen Außenministeriums gelten muss – und nicht die des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland“, so AK-Präsident Johann Kalliauer.

Um diese Rechtsfrage zu klären, hat die Arbeiterkammer nun auch eine Musterklage eingebracht.