Politik

Lokale geschlossen – so kommst du jetzt noch an Essen

Die Bundesregierung wird Österreich in einen zweiten Lockdown schicken, besonders Gastronomen treffen die kommenden Corona-Maßnahmen hart.

Roman Palman
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Auch Schanigärten müssen geschlossen bleiben.
Auch Schanigärten müssen geschlossen bleiben.
picturedesk.com/AP/Ronald Zak

"Das Betreten und Befahren von Betriebsstätten sämtlicher Betriebsarten der Gastgewerbe ist untersagt" – mit dieser Zeile aus dem Entwurf der neuen Verordnung – dieser liegt "Heute" vor – werden sämtliche Lokalbesuche völlig untersagt. Allerdings gibt es auch davon einige Ausnahmen.

So dürfen etwa Kantinen und Lokale in Kranken- und Kuranstalten, Alten-, Pflege- und Behindertenheimen, Schulen, Kindergärten und Tagesstätten, den Öffis sowie in Betrieben weiterhin geöffnet bleiben. Bedient werden dürfen dort aber nur noch die in den Einrichtungen wohnenden bzw. betreuten Personen. Auch Hotels dürfen ihre Gäste weiter bewirten, ABER: "Die Verabreichung und Konsumation hat tunlichst in der Wohneinheit zu erfolgen."

Sicherheitsabstand und Maske

Bei all diesen Ausnahmen gilt aber, dass gegenüber Personen aus einem anderen Haushalt der Mindestabstand eingehalten werden sowie dauerhaft – außer während dem Essen und Trinken am Platz – Maske getragen werden muss. Besuchergruppen dürfen nur eingelassen werden, wenn diese aus maximal sechs Erwachsenen (+ sechs Kinder) aus maximal zwei verschiedenen Haushalten bestehen. Öffnen dürfen die vom generellen Betretungsverbot ausgenommen Lokale aber nur zwischen 6 Uhr und 20 Uhr. 

McDrive & Co.

Die selben Uhrzeiten gelten auch für alle anderen Gastro-Betriebsstätten. Diese dürfen ihre Gerichte mittels Lieferservices weiterhin zu den Gästen bringen UND trotz des Verbots dürfen zahlende Kunden die Lokale betreten. Das ist allerdings nur zur "Abholung von Speisen und Getränken zulässig, sofern diese nicht vor Ort konsumiert werden". Dabei gelten ebenso die zuvor genannten Sicherheitsbestimmungen. Heißt: Eine zuvor getätigte Bestellung darf in den Lokalen abgeholt werden. Demnach müssten auch die Drive-ins der Fastfood-Restaurants offen bleiben dürfen.

Die Maßnahmen werden nach der derzeitigen Fassung der Verordnung bis 30. November gültig sein. Wann genau sie in Kraft treten sollen, ist noch unklar. Das zugehörige Datum ist im Text noch mit "xx" markiert.

Fahrplan zu "Lockdown light"

Bereits am Donnerstag kündigte Regierungschef Sebastian Kurz bei einer Pressekonferenz mit Experten an: "Wir müssen massiv gegensteuern und Maßnahmen setzen.""Heute" kennt nun aber auch den Fahrplan zu den neuen "Corona-Regeln" für Österreich:

Samstag, 13.00 Uhr: Bundeskanzler Sebastian Kurz stimmt sich mit Bundespräsident Alexander Van der Bellen ab.
14.00 Uhr: Nun steht eine Videokonferenz mit den Landeshauptleuten auf dem Programm. Neben Sebastian Kurz nehmen auch Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) teil.
15.00 Uhr: In einer Videokonferenz sollen auch die Oppositionsparteien ins Boot geholt werden. Ziel ist ein nationaler Schulterschluss bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie in Österreich. Auch dieser werden Sebastian Kurz, Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) beiwohnen.
ca. 16.30 Uhr: Am Nachmittag startet die Pressekonferenz im Bundeskanzleramt. Nun wird die Bevölkerung über die Corona-Maßnahmen informiert.
Montag oder Mittwoch: Bereits kommende Woche tritt der harte Schließungsplan – wie von "Heute" bereits angekündigt – in Kraft. Dauer: vorerst vier Wochen. Im Advent soll im besten Fall wie gewohnt Weihnachtsstimmung bei den Österreichern aufkommen können.

Was sich alles ändern soll

Kultur-Shutdown: Schließen sollen – wie beim großen Nachbarn – Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks und Spielhallen.
Sport-Pause: Der Freizeitsport soll im November gestoppt, Sportanlagen und Schwimmbäder sollen ebenso dichtmachen wie Fitnessstudios.
Gastro-Sperrstunde: "Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen", heißt es weiter. Nur der Außer-Haus-Verkauf soll erlaubt bleiben, das heißt: Home Delivery von Lieferdiensten bleibt erlaubt.
Friseure sollen – anders als beim "harten Lockdown" im Frühjahr weiter arbeiten dürfen; Nagel- und Tattoostudios hingegen nicht.
Therapien, sofern die Behandlungen medizinisch notwendig sind, also zum Beispiel Physiotherapien, bleiben weiter möglich.
Kein Homeschooling: Anders als im März sollen Schulen vorerst weiter offen bleiben, auch die Oberstufe, hört "Heute".
Home-Office-Empfehlung: Wo immer es möglich ist, soll künftig wieder von daheim aus gearbeitet werden.

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