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RH kritisiert Wildwuchs bei Einkommenssteuer

Heute Redaktion
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Bild: Picturedesk

558 "Begünstigungsmaßnahmen" gibt es in Österreich bei den Einkommenssteuern. Der Rechnungshof kritisiert die Vielzahl der teils komplexen Ausnahmen und plädiert für eine Vereinfachung des Steuerrechts.

558 "Begünstigungsmaßnahmen" gibt es in Österreich bei den Einkommenssteuern. Der Rechnungshof (RH) kritisiert die Vielzahl der teils komplexen Ausnahmen und plädiert für eine Vereinfachung des Steuerrechts.

Im Detail seien die Ausnahmeregeln bei der Einkommenssteuer den meisten gar nicht bekannt, diverse Freibeträge und Pauschalierungen. Allein durch die Begünstigung des 13./14. Monatsgehalts entgingen dem Fiskus im Jahr 2009 insgesamt 5,5 Mrd. Euro.

So gibt es spezielle Ausnahmen für Pensionisten, Alleinverdiener, Journalisten, Kirchenmitglieder, Grenzgänger, Kunden einer privaten Kranken- oder Pensionsversicherung sowie Sonderregeln für Nachtarbeit, Kinderbetreuung, Bausparen und diverse Erleichterungen bei der Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft.

Fiskus entgehen jährlich 9 Mrd. Euro

Die jährlichen Kosten durch die Steuerausfälle betragen laut RH mindestens neun Mrd. Euro - der Rechnungshof wertet all diese Ausnahmen als indirekte Subventionen, weil dem Staat Einnahmen aus der Lohn-, Einkommens-, Körperschafts- und Kapitalertragssteuer entgehen.

73 Mio. Euro Verwaltungskosten

Die Prüfer plädieren für "die Vereinfachung des Steuerrechts und den Wegfall komplexer steuerlicher Begünstigungen". Sie verweisen darauf, dass das Einkommenssteuergesetz seit 1988 136 mal novelliert wurde. Die zahlreichen Ausnahmen hätten nicht nur Verwaltungskosten von 73 Mio. Euro zur Folge, sondern auch "Kontrolldefizite": Mit jeder Ausnahme steige der Kontrollbedarf und das erschwere in Zeiten des Personalabbaus die Arbeit der Finanz.

Außerdem vermissen die Prüfer Analysen zur Wirksamkeit der Ausnahmen. "Für diese Begünstigungen lag kein umfassendes und systematisches Konzept vor", heißt es im Bericht. "Daher war nicht bekannt, ob die für die Steuerbegünstigungen gebundenen finanziellen mittel bestmöglich eingesetzt waren." Als Beispiele nennt der Bericht, dass die 2008 angekündigte Evaluierung der Spendenabsetzbarkeit nie stattgefunden hat. Hinterfragt wird auch, warum die Forschungsprämie etwa auch von Handelsbetrieben und KfZ-Werkstätten geltend gemacht wird.