Politik

Anwälte gegen härtere Strafen für Vergewaltiger

Heute Redaktion
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Anwälte und Experten stellen sich gegen Mindeststrafen bei Gewalt- und Sexualverbrechen: Diese würde in der Praxis wenig bringen, die Forderung sei "populistisch".

Die von der Bundesregierung geplante Strafverschärfung bei Gewalt- und Sexualverbrechen soll am Mittwoch im Ministerrat behandelt werden. Bei Österreichs Anwälten stößt die Änderung allerdings auf Kritik. Es handle sich um "eher populistische" Maßnahmen, die "mehr ein Zeichen hin zum Wähler als ein positiver Beitrag" wären, so Rupert Wolff, der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags (ÖRAK) zur Nachrichtenagentur APA.

Auch die "Vereinigung Österreichischer StrafverteidigerInnen" appellierte am Montag an die Regierung, das von Staatssekretärin im Innenministerium Karoline Edtstadler und einer Taskforce erarbeitete Paket zu überdenken. Darin ist etwa eine Mindeststrafe für Vergewaltigung in der Höhe von zwei Jahren Haft vorgesehen. Bewährungsstrafen sollen hier künftig wegfallen.

Letzte Verschärfung noch nicht erfasst

"Es ist empirisch belegt, dass die Verbrechensrate auch ohne Erhöhung von Strafen seit Jahrzehnten sinkt", kritisiert Vizepräsidentin Alexia Stuefer. Eine Einführung von Mindeststrafen würde einen Anstieg der Häftlingszahlen führen und die "Gerichte in ihrer Autonomie, für gerechte Strafen zu sorgen" beschneiden.

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Aus dem Arbeitsalltag sei zu beobachten, dass auch unter den weiblichen Opfer keineswegs die Forderung nach einer Erhöhung der Gefängnisstrafen überwiege. Stattdessen sei eine "eine verantwortungsvolle und vorausschauende Politik, keine, die zum Wegsperren von Männern, sondern zu Umdenken und Verhaltensänderung führt" notwendig.

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Das Strafrecht war zuletzt am 1. Jänner 2016 verschärft worden. "Es ist seitdem zu wenig Zeit verstrichen, um auswerten zu können, wie sich das letzte Strafrechtsänderungsgesetz ausgewirkt hat", argumentiert ÖRAK-Präsident Wolff. Die Evaluierung dessen sei für 2020 angesetzt. Zumindest bis dahin solle die Regierung waren, so Wolf, der den populistischen Zugang der Politik bedauert: "Immer dann, wenn medienträchtige oder besonders grausame Straftaten passieren, erschallt der Ruf nach höheren Strafen."

"Unsinnig" und "Unfug"

Das Regierungsvorhaben geht auch gegen die Forschungsergebnisse von Kriminologe Christian Grafl. Dieser hatte im Auftrag der Taskforce Gerichtsurteile zwischen 2008 und 2017 unter die Lupe genommen. Bei einer Tagung im September des Vorjahres bezeichnete er höhere Strafen als "aus empirischer und kriminologischer Sicht unsinnig". Und: Es sei "Unfug, wenn man eineinhalb bis zwei Jahre später wieder am Rädchen dreht" – "Heute" berichtete.

Grafl sieht durch die Vorgabe von Mindeststrafen ebenfalls ein "Misstrauen gegen die Richterschaft". Bisher unbescholtene Ersttäter wären bei Vergewaltigungen ohnehin in rund 80 Prozent der Fällen zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Bei absichtlicher schwerer Körperverletztung hätte jeder Fünfte unbedingte Freiheitsstrafen ausgefasst.

(rcp)