Politik

Richter sind gegen die Sexualdelikt-Taskforce

Heute Redaktion
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Staatssekretärin Karoline Edtstadler im Innenministerium.
Staatssekretärin Karoline Edtstadler im Innenministerium.
Bild: Helmut Graf

Verwunderung bei Richtern und Anwälten: sie können der von der Regierung angekündigten Sexualdelikt-Taskforce wenig abgewinnen. Der Plan sei "plakativ".

Die ÖVP-FPÖ-Regierung hatte am Sonntag durch Karoline Edtstadler (ÖVP), Staatssekretärin im Innenministerium, eine Reform des Strafrechts verkünden lassen. Für die Regierung herrsche ein Ungleichgewicht beim Strafausmaß, vor allem was die Mindeststrafen zwischen Vermögens- und Gewalt- beziehungsweise Sexualdelikten betrifft.

Edtstadler sollte, so der Plan, eine "Taskforce" einsetzen, die sich härteren Strafen bei Sexualdelikten widmet. Ein Plan, der auf Unverständnis bei Richtern und Anwälten trifft. Zum einen sorgt für Verwunderung, dass dass Edstadler im Innenministerium zuständig ist, denn eigentlich wäre das Justizministerium zuständig, wo es eine eigene Strafrechtssektion dafür gibt. Das sei irritierend und befremdlich", so Sabine Matejka, Präsidentin der Richtervereinigung, zum "Kurier". Ebenso, dass es hieße, Justizminister Josef Moser hätte keine Zeit dazu.

"Für sie zählt, ob sie erwischt werden"

Matejka kritisiert weiter, dass der Plan auch ein "Schnellschuss" sei. Noch sei nicht einmal die vor zwei Jahren erfolgte Strafrechtsreform evaluiert, bei der die Strafen vor allem für Gewalttaten deutlich verschärft wurden. Generell sei eine geplante Anhebung der Strafen "eher plakativ". "Gerade für Sexualstraftäter ist das irrelevant. Für sie zählt, ob sie erwischt werden. Sexuelle Übergriffe sind ja keine rationale Tat", so Matejka.

Rückendeckung kommt auch von Seiten der Anwälte: Rechtsanwältepräsident Rupert Wolff sieht "in der Praxis die Notwendigkeit nicht", sagt er gegenüber der "APA". Richter hätten genug Spielraum, was den Strafrahmen betreffe. Für Wolff sei es sinnvoller, dass man sich Gedanken über höhere finanzielle Entschädigungen oder bessere psychologische Begleitung der Opfer macht, deren Kosten die Täter zu tragen hätten. Damit sei den Opfern eher geholfen. (red)

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